Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Das dritte Jahre der Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Das dritte Jahre der Elternzeit

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Hallo Frau Bader, ich habe 3 Fragen zum dritten Jahr der Elternzeit: 1)Angenommen, man hat 2 Jahre EZ genommen und sich das dritte Jahr fürs später mit Zustimmung des Arbeitgebers (mit der Angabe des voraussichtlichen Termins) aufgehoben. Ist es trotzdem möglich, die Inanspruchnahme des dritten Jahres bis zum dritten Lebensjahr des Kindes mit acht-Wochen-Frist anzumelden, so dass die Zustimmung des Arbeitgebers nicht notwendig ist? 2)Wenn man für das dritte Jahr der Elternzeit einen voraussichtlichen Termin angegeben hat. Inwieweit ist dieser bindend? Darf der Arbeitgeber darauf bestehen, dass die EZ in diesem Termin genommen wird? Oder kann man es auch früher verlangen, weil es sich um einen voraussichtlichen Termin gehandelt hat? 3)Es ist klar, dass die Zustimmung des Arbeitgebers für eine spätere Inanspruchnahme des dritten Jahres der Elternzeit für einen neuen Arbeitgeber nicht bindend ist. Gilt das auch innerhalb eines Konzerns mit mehreren Tochter- oder Schwestergesellschaften? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße Dana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1.Ja 2.WEnn es nicht verbindlich beantragt ist, glt es nicht 3.Anderer AG = nicht bindend Liebe GRüsse, NB


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