Darf Vater vorübergehend im Ausland Elterngeld beziehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf Vater vorübergehend im Ausland Elterngeld beziehen?

Guten Tag Unsere Situation ist folgende: Ich habe meinen Hauptwohnsitz in der Schweiz und bin hier auch voll erwerbstätig. Der Vater des Kindes hat seinen Hautpwohnsitz seit April diesen Jahres in Deutschland und ist auch dort erwerbstätig. Ich werde Ende diesen Jahres Mutter und plane, das Kind in Deutschland zur Welt zu bringen, da ich mich vorübergehend in Deutschland bei meinem Partner aufhalten werde. Wir planen ebenfalls, das Kind beim Vater in Deutschland anzumelden. Ebenso werde ich die Schweizer Mutterschaftsentschädigung während meines Mutterschaftsurlaubs in Deutschland beziehen (14 Wochen). Anschliessend werde ich mit Kind und Partner in die Schweiz zurückkehren und wieder anfangen zu arbeiten. Hier ist geplant, das der Vater in dieser Zeit (ca. 4 Monate) mit dem Kind sich in der Schweiz aufhält und hier Elternzeit nimmt und Elterngeld bezieht. Meine Fragen: - Ist das geplante Vorgehen rechtens? Was müssen wir beachten? - Wie verhält es sich mit der Zeit nach den 4 Monaten Elternzeit des Vaters? Ich möchte meinen Lebensmittelpunkt (Arbeit) und Wohnsitz in der Schweiz behalten, würde mich aber anschliessend temporär in Deutschland beim Kind aufhalten (das ja dort seinen Hauptwohnsitz hat). Ist dies rechtens? Beispiel (vereinfacht): Kind wird am 1.Januar geboren 1.Januar - Mitte April Mutter in Deutschland im Mutterschaftsurlaub Mitte April- Mitte August Mutter, vater, Kind in schweiz, Vater bezieht Elterngeld. Mitte August-Ende August Ferien September-Dezember Mutter vorübergehend in Deutschland. Würde dies funktionieren? Vielen Dank für Ihre Meinung zu dieser recht komplizierten Situation :) Lena

von synapse am 31.07.2019, 20:39



Antwort auf: Darf Vater vorübergehend im Ausland Elterngeld beziehen?

Hallo, Nein, das wird nicht klappen. Wenn das Kind sich in der Schweiz auffällt samt Vater hat dieser keinen Anspruch auf Elterngeld in Deutschland. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2019



Antwort auf: Darf Vater vorübergehend im Ausland Elterngeld beziehen?

Hallo Lena! Ich hoffe bei dir ist alles gut gegangen. Wir sind gerade in einer ähnlichen Situation wie du. Daher hätte ich zwei Fragen zu deiner oben stehenden Situation: - Hat man Anrecht auf die Schweizer Mutterschaftsentschädigung wenn man das Kind in Deutschland bekommt, es dort auch direkt anmeldet und man den Mutterschaftsurlaub dort verbringt? - Wenn der Vater nach deinen vier Monaten Mutterschaftsurlaub in Deutschland in Elternzeit geht und das Kind bei ihm in Deutschland ist, hat er dann Anrecht auf Elterngeld in Deutschland? Vielen Dank für deine Hilfe im Voraus!!

von Yk687 am 07.02.2022, 21:46



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