Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf man neue Stelle, wegen Schwangerschaft ablehnen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf man neue Stelle, wegen Schwangerschaft ablehnen?

Kiko0681

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Guten Tag Fr. Bader, nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft (6.ssw), wurde ich bei ausfüllen Gefährdungsmitteilung kurz informiert, dass mir nur zwei Stellen angeboten werden können. Zum einen eine 5 Tage Woche a 4h oder in meiner derzeitigen Abteilung auf 2. Platz. Ich arbeite derzeit in Teilzeit (50%, 80h Monat) während Elternzeit in einer 2,5 Tage Woche, welche sich auf 8h Dienste und unterschiedliche Tage pro Woche aufteilt. Wenn die eine Woche mehr gearbeitet wird, ist es die nächste Woche weniger. Gearbeitet wurde im Schichtdienst nach Abrollplan Früh/Spät/Nacht/We/Feiertag. In diesem Jahr ist mir der Arbeitgeber mit den Diensten nach einigen Gesprächen entgegen gekommen, so dass ich bisher wegen der Kinderbetreung (ohne Kita) unter der Woche hauptsächlich Nacht und We Früh/Spät gearbeitet habe. Nun muss ich ja aus dem Schichtdienst raus. Habe aber vorab schon mit meiner Mutter besprochen, dass sie die 10 Tage bereit wäre als Babysitter einzuspringen. (Meine Mutter wohnt 300km entfernt ist wegen ihrer Parkinsonerkrankung vorzeitig in Rente). Nun wurde ich Anfang Nov. zu einer weiteren Besprechung eingeladen, in dem mir vier Vorgesetzte mitteilten, dass wegen Personalmangel nur die Stelle mit 5 Tage Woche in Frage kommt oder nun doch auf dem 1. Platz in meiner Abteilung. Die fünf Tage haben die Vorgesetzten wohl eingesehen, dass dies nicht möglich ist, da meine Mutter bei mir einziehen müsste. (Kita wegen fehlendem Zytomalegie Schutz bei mir nicht möglich, durch Betriebsarzt festgestellt). Nun blieb nur der 1. Platz übrig, welcher aber wegen Einzelplatz (Anmeldung/Notaufnahme) keine Ruhepausen zulässt und auch dort die Ansteckung mit Zytomalegie möglich wäre. Zum eigenen Schutz habe ich erstmal zugestimmt und den Betriebsrat eingeschalten. Dieser wollte erst ein Beschäftigungsverbot für mich durchbringen, nun soll ich aber doch den 2. Computerplatz besetzen. An diesem Platz besteht für mich so wenig Arbeit, dass ich nach 1-2h fertig wäre von 8h, da die Arbeiten normal nebenher mit erledigt werden in unsren normalen Schichten. Dies habe ich ihnen netterweise auch mitgeteilt und darum gebeten, die Zeit mit anderen Arbeiten zu füllen. Jetzt bin ich mittlerweile in der 12.ssw und weiß immer noch nicht wo und wie ich in Zukunft eingesetzt werde. Die Vorgesetzten fanden es wohl nicht gut den Betriebsrat einzuschalten. Ich bin die ganze Zeit schon krank geschrieben wegen Übelkeit, welche sich jetzt durch den Ärger auf Arbeit und ewige hin und her mit zusätzlichen Krämpfen bemerkbar macht. Wie soll ich mit meinem Arbeitgeber weiter verfahren? Dieser will sich wohl erneut Gedanken machen wo ich einzusetzen wäre, obwohl mir davor deutlich gemacht wurde, es gäbe keine andere Möglichkeit. (Schikane?) Kann ich um eine Freistellung bitten, bis eine Vernünftige Lösung gefunden wurde oder muss ich mich mit einer 5 Tage Woche einverstanden geben? Wie sieht es mit der Fürsorgepflicht und Rücksicht auf persönliche Belange aus? Muss der Arbeitgeber Rücksicht nehmen auf meine private Situation bei der Stellenvergabe? Der Vorgesetzte hat auch schon ein Beschäftigungsverbot erwähnt, wenn die Stellen nicht möglich wären, welche ich mir aber über den Gyn holen müsse. Habe gesagt, dass dieser nur für medizinische Fälle zuständig ist und für die Arbeit der Arbeitgeber. Zur Info in dem Betrieb gibt es ca. 5000 Angestellte. Wäre schön, wenn Sie mir Tips geben könnten. Vielen Dank Kiko


Mitglied inaktiv

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Zwei Irrtümer mal vorweg: An einer Anmeldung besteht KEIN Risiko sich mit Cytomegalie anzustecken. Denn dafür braucht es einen engen Körperkontakt zu < 3 jährigen, mit Urin. Oder einen Blutkontakt. Cytomegalie ist auch ganz bestimmt KEIN Grund, sein eigenes Kind nicht in die Kita geben zu wollen. Immerhin steckst du dich dort nicht an. Dein Kind wechselt auch nicht die Windeln anderer Kinder oder begleitet andere Kinder auf die Toilette. Und ein Kita Platz steht dir ja gesetzlich zu. Wenn du also volles Gehalt beziehen möchtest, solltest du auch bereit sein, dein Kind fremdbetreuen zu lassen, durch wen auch immer. Ob die Ersatzarbeitsplätze zumutbar sind, kann ich auf die Ferne nicht ganz beurteilen. Ich denke aber schon, dass dir Tagschichten zumutbar sein müßten, wenn der Arbeitsvertrag nichts gegenteiliges festlegt. Und da ist deine grundsätzliche Mitwirkungspflicht gefragt. Hier würde ich mich an deiner Stelle mal hinterfragen, wie weit du mitwirkst, damit dein AG eine Lösung für dich finden kann. Für Detailfragen bitte die Gewerbeaufsicht/Aufsichtsbehörde für Mutterschutz fragen, ggf. können die eine Entscheidung treffen und auch beurteilen, ob die Ersatzarbeitsplätze geeignet und zumutbar sein.


Kiko0681

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Laut des Betriebarztes und auch im Internet ist Zytomalegie nicht nur durch Urin und Blut (was aber in einer Notaufnahme durchaus vorkommen kann) sondern auch durch Speichel übertragbar. Mir wurde angeraten keine anderen Kinder zu küssen, auch nicht auf die Wange, ebenso kann es über erbrochenes übertragen werden. Da Kinder aber nicht aufpassen können, geht unser Kind nicht in die Kita. Und dazu weiß mein Arbeitgeber seit 1,5 Jahren in denen ich jetzt wieder in Elternzeit tätig bin, dass wir unser Kind selbst betreuen. Daher wurden die Dienste bisher auch angepasst. Und weil ich weiß, dass ich aus dem Schichtdienst raus muss, habe für die Tage, welche ich die 1,5 Jahre dort arbeite -10 Tage pro Monat einen Babysitter organisiert. An dieser Stelle ist eine Pausenablöse nicht immer sichergestellt. Ebenso darf der Platz nicht verlassen werden, Ausnahmen Wc. Daher ist der Platz laut Mutterschutzgesetz nicht geeignet. Auch von Betriebsrat und Abteilungsleitung wird dies so gesehen. Ich habe den Arbeitgeber auch auf den Mangel an Arbeit hingewiesen und gebeten den Platz mit Arbeit zu füllen. Mich interessiert nun die Antwort von Fr. Bader Aber danke für die Nachricht


sterntaler82

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Ich hab von der Rechtslage keine Ahnung, aber mir tut dein kind leid, darf es auf den Spielplatz? Ins Hallenbad? Oder wo anders hin wo andere kinder sind? Ich bekomme mein sechstes Kind und bin immer noch C. Negativ. Gute Hygiene reicht! Ps mein Mann arbeitet auf intensiv Station, auch von da hat er noch nix angeschleppt! Ich sage nur das Zauberwort gute Hygiene


Mitglied inaktiv

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Nochmal, es werden laut MuSchG nur Infektionsrisiken beruflicher Art berücksichtigt. Du kannst aufgrund des MuSchG NICHT verlangen, dass dein Kind zu Hause und nicht in der Kita betreut wird. Das weiß ich sicher. Was du mit deinem Kind dann machst und welche Infektionsrisiken bei der Betreuung auftreten können, ist dein Problem, und hier greift kein MuSchG ein. Wenn du magst, kannst du dir ja auch eine Tagesmutter nehmen. Und auch zu Hause kann das Kind ja mit Nachbarskindern spielen und mit deren Viren angesteckt werden. Tatsache ist, dass du deine Arbeitskraft im Rahmen dessen bereitstellen musst, was vertraglich vereinbart wurde. Andersfalls hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.


Kiko0681

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Ich möchte hier gern einen Rat von einem Juristen und mich nicht über Zytomalegie und deren Ansteckung unterhalten. Dazu habe ich mir genug Informationen eingeholt. Vielen Dank. Ebenso brauche ich keine schlauen Sprüche wie dein armes Kind. Was und wo ich mich mit meinem Kind aufhalte und wie ich mein ungeborenes schütze bleibt bitte mir und meinen Mann überlassen.


Mitglied inaktiv

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Hallo, es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Steht darin, dass ein Anspruch auf 10 Tage pro Monat besteht, dann hast Du den Anspruch. Andernfalls darf der Arbeitgeber die Zeiten nach Bedarf einteilen - also auch 5 Tage pro Woche. Der Arbeitsgeber muss keine Rücksicht auf die Betreuungssituation nehmen - das ist alleine Sache des Arbeitsnehmers das zu organisieren. Das Kind nicht in die Kita geben ist wirklich totaler Blödsinn. Hygiene reicht aus - kein Küssen ins Gesicht, kein gemeinsames Baden, keine Teilen von Geschirr, Besteck und Handtüchern. Beim Wickeln Handschuhe und ansonsten gründlich Hände waschen. CMV wird durch Waschen mit Seife sehr gut abgetötet. Übrigens ist CMV durch Speichel übertragbar - aber nur bei direktem Kontakt mit Speichel. Wenn man an einem Empfang sitzt, ist das unkritisch, da der Speichel einen dann nicht berührt. Es ist KEINE Tröpfeninfektion. Daher ist ein BV bei CMV negativ ohne DIREKTEN Patientenkontakt nicht möglich (daher dürfen sogar CMV negative Personen beim Kinderarzt an der Anmeldung sitzen, solange nicht in Kontakt mit den Patienten oder der Gegenständen kommen).


Mitglied inaktiv

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Das war durchaus eine fachkundige juristische Auskunft. Dazu gehört auch eine vermutete, aber hier nicht relevante Infektionsgefährdung, weil es einfach rechtlich nicht unter den Geltungsbereich des MuSchG fällt, und du damit auch keine Ansprüche aus dem Mutterschutzrecht ableiten kannst. Auch wenn es nicht das war, was du gerne gehört hättest. Das ist dann dein Problem.


Mitglied inaktiv

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So ist es!


Mitglied inaktiv

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Sorry aber welche Frau die bereits ein Kind hat das zufälligerweise in Kindergartenalter ist wird den darauf getestet und lässt dann ihr Kind zuhause damit es sich möglicherweise nicht im KiGa ansteckt? Dann müsste ja so gut wie alle Frauen mit einem Kleinkind automatisch ein BV bekommen weil es könnte ja sein.... Selten so einen Blödsinn gelesen. Und ich als AG wäre bei einer solchen Zickerei auch wenig angetan solche Arbeitnehmer auch nur im entferntesten gegen zu kommen. Ud sicherlich wäre so jemand nach der EZ recht schnell weg....


malini

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Davon abgesehen ist es wirklich lächerlich, das große Kind wegen CMV nicht in ne KiTa zu geben. Dass dein AG dir nicht entgegenkommt, ist irgendwo verständlich...!


Kiko0681

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Offensichtlich klappt Kinder kriegen bei Euch besser, als Fragetexte zu verstehen. Ich habe hier unglaublich viele superschlaue Muttis kennengelernt, die nicht den Hauch von dem verstanden haben, um was es mir eigentlich geht. Nochmal: Ob ich mein Kind Kind in die KiTa gebe oder nicht, war hier nicht das Thema und geht Euch mal so rein gar nichts an. Ich finde es allerdings ungemein erfrischend, wie sehr Ihr Euch hier einbringt und wieviel Zeit Ihr investieren könnt, vermutlich weil Ihr Eure Kinder zur Fremderziehung (bewußt nicht Fremdbetreuung) in den Ganztags-KiGa schickt und aber trotz allem daheim schick auf der Couch bleibt. Wie gesagt, wir arbeiten zu zweit, aber wir legen eben auch Wert darauf, dass unser Kind, neben seinen unzähligen Möglichkeiten mit anderen Kindern zu spielen und sich zu sozialisieren, in erster Linie in familiärer Umgebung aufwächst. Wir haben uns bewußt für unser Kind entschieden, ohne die Option im Hinterkopf zu haben, das es schnellstmöglich woanders hingeschoben wird, damit ich meiner eigenen Karriere nachgehen kann. Und macht Euch keine Sorgen um unsere Hygiene. Wir haben vermutlich weniger Schmutz auf dem Boden, als Ihr in Euren Köpfen, wenn ich mir die Ausartung von einigen von Euch durchlese.


Mitglied inaktiv

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Und einige von uns gehen arbeiten und sehen nicht ein das Du mit irgendwelchen Ausreden meinst dich davor drücken zu können. Den mein Eindruck, darum geht es dir am Ende nämlich. warum sonst die ganzen "Ausreden"? Mit gerade mal 80 Std im Monat - was echt keine riesen Stundenanzahl ist - bist Du nicht einmal in der Lage eine Lösung zu finden. Wäre Dein Kind dagegen im KiTa oder sonstwo in einer Betreuung, dann dürfte das mit der 5 tage Woche ja kein Grund mehr sein um den Vorschlag des AG entgegen zu kommen. Wie schaffen es wohl Mütter mit mehr wie einem Kind un einem Vollzeitjob da eine Lösung zu finden?


Mitglied inaktiv

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Es sei dir unbenommen, dein Kind selber zu betreuen, aber nicht auf Kosten der Umlagekasse U2 bei voller Lohnfortzahlung. Einfach nur kündigen, fertig. Das MuSchG rechtfertigt in keinster Weise eure edlen Motive. Dabei finde ich es sehr gut, dass du dein Kind selber betreuen willst. Ich habe das auch getan, aber dabei niemand anderem auf der Tasche gelegen. Ich habe das selber finanziert. Ich kann verstehen dass dein Arbeitgeber not amused über dich ist. So wie du auf ernsthafte Antworten antwortest. Und dabei machen wir die Rechtsberatung sogar noch unentgeltlich.


Kiko0681

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http://www.hans-gottlob-ruehle.de/ArbeitsrechtXVII/Arbeitsrecht202/arbeitsrecht202.html Nur zur Info zu der Rechtsberatung. Ob ihr ess wissen wollt oder nicht, da steht ganz klar, dass der Arbeitgeber eine Lösung mit einem suchen muss. Und ich habe nie gesagt, ich wäre nicht bereit zu arbeiten, aber nicht an einer Stelle die wegen Nichteinhaltung der Pausen und Ruhezeiten nicht mit dem Mutterschutzgesetz zu vereinbaren ist. Und ich habe mein Arbeitgeber auch darauf hingewiesen, dass ich wie oben steht nicht an einer Stelle sitzen möchte, bei der ich in 2h mit meiner Arbeit durch bin, da ich nicht gewillt bin 6h rum zu sitzen, sondern gewillt bin zu arbeiten. Mein Arbeitgeber steht in Deutschland unter den ersten Plätzen was Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeht und wirbt auch damit. Es gibt Kollegen, welche 15h pro Woche sogar in Homeoffice arbeiten können und auch anderes Personal welches nur Stundenweise zum Dienst erscheinen. Ich erwarte die selben Rechte wie meine Kollegen und erwarte eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass ich weiter arbeiten kann, was ich gerne mache und ebenso die Möglichkeit bekomme unser Kind selbst zu erziehen und nicht von Fremden. Der Vorschlag mit dem Beschäftigungsverbot kam vom Betriebsrat und von den Vorgesetzten nicht von mir. Hnd in einem Betrieb mit 5000 Angestellten, gibt es sicher nicht nur die zwei Stellen um eine Schwangere zu beschäftigen. Ebenso nur zur Info wurde es vom Betriebsarzt wegen Zytomalegie geprüft, weil an dem Arbeitsplatz eine Gefahr bestehen kann. Das kam nicht von mir!!!! Aber ihr könnt gerne weiter glauben was ihr wollt.


Mitglied inaktiv

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Das was hier beschrieben ist, ist eine Umsetzungsverweigerung. Damit verwehrt man dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die Schwangere mit einem mutterschutzgerechten Ersatzarbeitsplatz in der Tagschicht zu beschäftigen. Wird die Umsetzung verweigert, dann ist nicht mehr das Verbot der Nachtarbeit die Ursache für den Arbeitsausfall, sondern die Umsetzungsverweigerung, und damit erlischt auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung.


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