Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf man im Mutterschutz einen Zuverdienst durch einen 450-€-Job haben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Darf man im Mutterschutz einen Zuverdienst durch einen 450-€-Job haben?

Samsone

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Liebe Frau Bader, beim Elterngeld wird ja jeder Zuverdienst angerechnet bzw. Vom Elterngeld abgezogen. Können Sie mir sagen, wie das während des Bezugs von Mutterschaftsgeld (aus der hauptberuflichen Tätigkeit) geregelt ist? Könnte ich in dieser Zeit einen nebenberuflichen 450-€-Job weiterführen, ohne dass mir mein Zuverdienst vom Mutterschaftsgeld abgezogen wird? Vielen Dank für Ihre Zeit!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht vor der Geburt. Nach der Geburt darf man nicht im Mutterschutz arbeiten. Aber angerechnet wird beim MG nichts. Liebe Grüße NB


Felica

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Vor Geburt ja. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot für Nichtselbstständige.


mellomania

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der vorgeburtliche oder der nachgeburtliche?


Samsone

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Danke für eure Antworten. Genau, ich dachte an die Zeit vor der Geburt. Also wird ein Zuverdienst durch den Minijob nicht vom Mutterschaftsgeld abgezogen, richtig?


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