Samsone
Liebe Frau Bader, beim Elterngeld wird ja jeder Zuverdienst angerechnet bzw. Vom Elterngeld abgezogen. Können Sie mir sagen, wie das während des Bezugs von Mutterschaftsgeld (aus der hauptberuflichen Tätigkeit) geregelt ist? Könnte ich in dieser Zeit einen nebenberuflichen 450-€-Job weiterführen, ohne dass mir mein Zuverdienst vom Mutterschaftsgeld abgezogen wird? Vielen Dank für Ihre Zeit!
Hallo, das geht vor der Geburt. Nach der Geburt darf man nicht im Mutterschutz arbeiten. Aber angerechnet wird beim MG nichts. Liebe Grüße NB
Felica
Vor Geburt ja. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot für Nichtselbstständige.
mellomania
der vorgeburtliche oder der nachgeburtliche?
Samsone
Danke für eure Antworten. Genau, ich dachte an die Zeit vor der Geburt. Also wird ein Zuverdienst durch den Minijob nicht vom Mutterschaftsgeld abgezogen, richtig?
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