Liebe Frau Bader,
beim Elterngeld wird ja jeder Zuverdienst angerechnet bzw. Vom Elterngeld abgezogen.
Können Sie mir sagen, wie das während des Bezugs von Mutterschaftsgeld (aus der hauptberuflichen Tätigkeit) geregelt ist?
Könnte ich in dieser Zeit einen nebenberuflichen 450-€-Job weiterführen, ohne dass mir mein Zuverdienst vom Mutterschaftsgeld abgezogen wird?
Vielen Dank für Ihre Zeit!
von
Samsone
am 08.07.2020, 13:39
Antwort auf:
Darf man im Mutterschutz einen Zuverdienst durch einen 450-€-Job haben?
Hallo,
das geht vor der Geburt. Nach der Geburt darf man nicht im Mutterschutz arbeiten.
Aber angerechnet wird beim MG nichts.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2020
Antwort auf:
Darf man im Mutterschutz einen Zuverdienst durch einen 450-€-Job haben?
Vor Geburt ja. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot für Nichtselbstständige.
von
Felica
am 08.07.2020, 13:42
Antwort auf:
Darf man im Mutterschutz einen Zuverdienst durch einen 450-€-Job haben?
der vorgeburtliche oder der nachgeburtliche?
von
mellomania
am 08.07.2020, 13:42
Antwort auf:
Darf man im Mutterschutz einen Zuverdienst durch einen 450-€-Job haben?
Danke für eure Antworten.
Genau, ich dachte an die Zeit vor der Geburt.
Also wird ein Zuverdienst durch den Minijob nicht vom Mutterschaftsgeld abgezogen, richtig?
von
Samsone
am 10.07.2020, 10:07