clasas
Hallo Frau Bader, ich befinde mich im Mutterschutz vor der Geburt. Ich arbeite im Homeoffice und würde gerne wissen, wieviel ich hinzuverdienen darf. Ich arbeite in Teilzeit und habe 800€ brutto. MfG Clasas
Hallo, § 24i Abs. 4 SGB V: Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält. Dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Liebe Grüße NB
KielSprotte
?????? Bei ein und dem gleichen AG? Entweder du bist im Muschu und beziehst Muschu-Leistungen von KK und AG, oder du verzichtest auf den vorgeburtlichen Muschu und bekommst dein Gehalt weiter. Beides geht nicht.
Mafine1
Im mutterschutz darf man gar nicht arbeiten.
Mitglied inaktiv
Auf den vorgeburtlichen Mutterschutz darf eine AN verzichten. Es gibt dann selbstverständlich kein Mutterschaftsgeld für diese Tage. Man hat ja keinen Einkommens Verlust. In der Zeit nach Geburt darf keine AN beschäftigt werden. Arbeitsverbot
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