Hallo Frau Bader, ich befinde mich im Mutterschutz vor der Geburt. Ich arbeite im Homeoffice und würde gerne wissen, wieviel ich hinzuverdienen darf. Ich arbeite in Teilzeit und habe 800€ brutto. MfG Clasas
von clasas am 02.02.2021, 13:33
Hallo Frau Bader, ich befinde mich im Mutterschutz vor der Geburt. Ich arbeite im Homeoffice und würde gerne wissen, wieviel ich hinzuverdienen darf. Ich arbeite in Teilzeit und habe 800€ brutto. MfG Clasas
von clasas am 02.02.2021, 13:33
Hallo, § 24i Abs. 4 SGB V: Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält. Dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Liebe Grüße NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2021
?????? Bei ein und dem gleichen AG? Entweder du bist im Muschu und beziehst Muschu-Leistungen von KK und AG, oder du verzichtest auf den vorgeburtlichen Muschu und bekommst dein Gehalt weiter. Beides geht nicht.
von KielSprotte am 02.02.2021, 13:46
Im mutterschutz darf man gar nicht arbeiten.
von Mafine1 am 04.02.2021, 02:58
Auf den vorgeburtlichen Mutterschutz darf eine AN verzichten. Es gibt dann selbstverständlich kein Mutterschaftsgeld für diese Tage. Man hat ja keinen Einkommens Verlust. In der Zeit nach Geburt darf keine AN beschäftigt werden. Arbeitsverbot
Mitglied inaktiv - 04.02.2021, 06:56
Guten Tag Frau Bader, a. gibt es eigentlich eine Freibetragsgrenze die man ohne Anrechnung hinzuverdienen darf? Also z.B 164€, oder werden die auch schon komplett auf das Elterngeld angerechnet? b. wenn ich im Mutterschutz bin würde eigentlich mein 1/2 13. Gehalt fällig werden. Hab ich trotz des Mutterschutzes Anrecht auf die Auszahlung? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig als Texterin und Journalistin tätig und seit dem 3. Dezember nun im Mutterschutz. Aufgrund meines Tarifes bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wo ich freiwillig versichert bin, erhalte ich Mutterschutzgeld. Jetzt habe ich die Möglichkeit, noch einen Auftrag anzunehmen, der Verdienst würde unte...
Liebe Frau Bader, beim Elterngeld wird ja jeder Zuverdienst angerechnet bzw. Vom Elterngeld abgezogen. Können Sie mir sagen, wie das während des Bezugs von Mutterschaftsgeld (aus der hauptberuflichen Tätigkeit) geregelt ist? Könnte ich in dieser Zeit einen nebenberuflichen 450-€-Job weiterführen, ohne dass mir mein Zuverdienst vom Mutterschaft...
Liebe Frau Bader, Ich bin in der 31 Woche schwanger und seit 4 Monaten aufgrund starker Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Meine Gynäkologin hat die Krankschreibung nun so terminiert, dass sie bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz reicht. Vor der Krankschreibung habe ich für wenige Monate ALG1 bekommen, wu...
Hallo Frau Bader, am 18.05.2024 endet das dritte Jahr meiner Elternzeit. Am Mitte August beginnt mein neuer Mutterschutz. Mein Arbeitgeber empfiehlt mir, wie in der 1. Schwangerschaft, die Zeit mit einem Beschäfstigungsverbot zu überbrücken. Alternativ könnte die bezahlten Urlaub nehmen und
Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzich...
Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...
Guten Tag :) 2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen. 1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...
Guten Tag Frau Bader, ich bin freiberuflich tätig und in der KSK versichert, nebenher arbeite ich auf Minijob-Basis. Kann ich während des ersten Teils des Mutterschutzes (6 Wochen vor der Geburt) in meiner freiberuflichen Tätigkeit weiterarbeiten? Werden die Einkünfte dann auf die Mutterschutzleistung anrechenet oder gilt auch hier das Zuflu...