Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

darf man den restlichen Urlaub vorm mutterschutz nehmen

Frage: darf man den restlichen Urlaub vorm mutterschutz nehmen

Tatjana80

Beitrag melden

Hallo Fr.Bader,sie haben auf meine letzte Frage bezüglich urlaubsanspruch geantwortet das ich Urlaubsanspruch ( 2014 ) bis einschließlich den Monat habe indem mein mutterschutz endet. Das wäre bei mir der Juli. Und da ich im Jahr 30 Tage habe wäre das Pro Monat 2,5 Tage ( 30:12 ) Somit habe ich von Jan.bis Juli 17,5 Tage Plus 6 Tage die ich noch 2013 als resturlaub habe. Darf man dann diese 23,5 Tage vor dem mutterschutz nehmen? Mutterschutz gehe ich offiziell am 24.März das heisst ich könnte schon 23,5 Tage eher gehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können es bantragen, haben aber keinen Anspruch drauf. Besser ist es auch, den Urlaub aufzuheben, damit man damit vllt. kurze Zeiträume (zB zwischen erstem u zweitem Kind) überbrücken kann Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich hätte eine Frage, da ich im August in den Mutterschutz gehe. Darf man kurz vor dem Mutterschutz den Arbeitsvertrag bzw. die Arbeitszeit vertraglich so abändern, gesetzt der Arbeitgeber ist einverstanden, dass man in die GKV zurückfällt? Da ich davon ausgehe, dass ich nach einem Jahr ohnehin nicht mehr als 25 bis 30h arb ...

Liebe Frau Bader, beim Elterngeld wird ja jeder Zuverdienst angerechnet bzw. Vom Elterngeld abgezogen. Können Sie mir sagen, wie das während des Bezugs von Mutterschaftsgeld (aus der hauptberuflichen Tätigkeit) geregelt ist? Könnte ich in dieser Zeit einen nebenberuflichen 450-€-Job weiterführen, ohne dass mir mein Zuverdienst vom Mutterschaft ...

Ich bin derzeit in der 24. Woche schwanger und im 4. Semester meines Medizinstudiums. Mir fehlen noch zwei Anatomietestate die an der Leiche durchgeführt werden, um mein Physikum antreten zu können. Mein Professor möchte mir diese Prüfungen nicht anbieten da ich mich dann noch in der postnatalen Mutterschutzfrist befinde. Das bedeutet für mich das ...

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...