hexie
Guten Tag Frau Bader, ich hätte eine Frage, da ich im August in den Mutterschutz gehe. Darf man kurz vor dem Mutterschutz den Arbeitsvertrag bzw. die Arbeitszeit vertraglich so abändern, gesetzt der Arbeitgeber ist einverstanden, dass man in die GKV zurückfällt? Da ich davon ausgehe, dass ich nach einem Jahr ohnehin nicht mehr als 25 bis 30h arbeiten können werde, würde ich dann ja ohnehin in die GKV fallen. Die Frage ist nun ob es erlaubt ist die Arbeitszeit z.B. ab Juni diesen Jahres zu verringern so, dass ich vor dem Mutterschutz aus der PKV fallen würde. Eine kurze Rückmeldung wäre sehr nett. Herzlichen Dank Corinna
Hallo, ich wüsste nicht, warum nicht. Evtl. wegen Mißbrauchstatbestand. Am besten mit der KK klären (die Sie ja wieder aufnehmen muss) Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Deine Frage kann ich nicht fachmännisch beantworten, aber hast Du denn schon ausgerechnet ob es finanziell wirklich was bringt ? Dein Einkommen wäre auch für die Berechnung des Elterngeldes weniger. Würde der Verlust an Gehalt und die Verringerung des Elterngeldes denn weniger Verlust sein als die PKV das Jahr selbst zu zahlen ?
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