Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich Kleingewerbe anmelden?

Frage: Darf ich Kleingewerbe anmelden?

Monu

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Ich habe 2 Jahre Elternzeit und 1 Jahr Elterngeld. Darf ich im 2. Elternzeitjahr arbeiten bzw Kleingewerbe betreiben ohne das ich dadurch einen finanziellen Nachteil habe? Ändert sich die Berechnung vom Elterngeld durch Kleingewerbe im 2. Elternzeitjahr (Entschuldigung ich verstehe das mit der Ausklammerung nicht)? Ich bin noch nicht schwanger. Frage für die Zukunft. Wenn ich ein 2. Kind bekomme im 2. Elterzeitjahr ohne arbeiten zu gehen erhalte ich nur den Mindestsatz oder? Danke für die Antwort schonmal LG Monu


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, aber der Ag muss gefragt werden. Lassen Sie sich das EG doch komplett vor Beginn auszahlen. 2. Das kommt darauf an, wann. Es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG und EG (bis zum 14 LM des Kindes) werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB


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