Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf Arbeitgeber Teilzeitvereinbarung während Elternzeit rückgängig machen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf Arbeitgeber Teilzeitvereinbarung während Elternzeit rückgängig machen?

jensepopense

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Guten Tag Frau Bader, Darf mein Arbeitgeber die Teilzeitvereinbarung während der laufenden Elternzeit rückgängig machen, sodass ich in Vollzeit Elternzeit wechseln muss? Folgender Sachverhalt: Seit September 2017 bin ich in Elternzeit, beziehe Elterngeld Plus und arbeite 15 Stunde pro Woche von zu Hause aus. Meine Frau bezieht ebenfalls Elterngeld. Meine Elternzeit setzt sich zusammen aus 4 Monaten Elternzeit + Teilzeitarbeit. Im Februar und März 2018 gehe ich wieder in Vollzeit arbeiten und ab April bis Juli gehe ich wieder 4 Monate in Elternzeit + 15 Stunden pro Woche Teilzeit. Den Antrag auf Elternzeit habe ich fristgerecht 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit abgegeben inklusive des Wunsches nach Teilzeitarbeit während diesen zwei Elternzeitphasen. Mein Arbeitgeber hat mir alles schriftlich bestätigt. Jetzt, kurz vor Ende der ersten Elternzeitphase, sagte mir mein Vorgesetzter (Teamleiter der eigentlich diesbezüglich nichts zu entscheiden hat), dass er die zweite Elternzeitphase ab April mit der Teilzeit so nicht wiederholen möchte, da es wohl nichts für mich zu tun gäbe, bzw. für diese geringe Stundenanzahl keine Arbeit da wäre. Darf mein Unternehmen diese Teilzeitvereinbarung während der Elternzeit einfach so kündigen? Dass man bei der Elterngeldstelle eine Änderung einreichen kann, weiß ich. Allerdings müsste ich von Elterngeld Plus in Basiselterngeld wechseln und den Bezug meiner Frau müssten wir streichen lassen, da sonst noch weniger Geld zur Verfügung stünde. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort. Beste Grüße Jens Findeisen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Teilzeit aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Darunter würde wahrscheinlich auch fallen, dass für so geringe Stundenanzahl keine Arbeit da ist. Da Ihr Arbeitgeber Ihnen aber schriftlich bestätigt hat, dass die Teilzeit zulässig ist, gilt dieser als genehmigt und er kann es nun rückwirkend nicht mehr machen. Liebe Grüße NB


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