Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bv während elternzeit

Frage: Bv während elternzeit

JuneJune

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Hallo Frau Bader, Wäre toll eine richtige Antwort zu bekommen. (Nicht vom Hühnerstall) Ich arbeite in Elternzeit 20std/w bei einem anderen Arbeitgeber. Unbefristet. Kein Elterngeld bezug mehr- 12 Monate schon um. Wurde vom alten ag genehmigt. Mein alter vertrag ruht bzw würde jetzt demnächst wieder aufleben. 30std/w. Unbefristet. Wäre ich nicht schwanger geworden hätte ich nach der Probezeit vom neuen Job den alten ag gekündigt oder vertrag aufgehoben. Also wäre nicht doppelt gefahren sondern vor Ende der Elternzeit wäre die Probezeit zu ende. Ich habe bereits ein Bv das für beide Ag gilt und andere arbeit ausschliesst. (Ja das ist rechtens und neidische kommentare können sich die damen sparen. Kann auch gerne geprüft werden...) Laut Krankenkasse Arbeitgeberservice würden beide Jobs wenn sie die wöchentl std nicht so hoch wäre übernommen werden. Da würde ich kein ärger zu erwarten haben sagten sie mir. Mein neuer Ag möchte den vertrag jetzt nicht aufheben weil er angst hat dass man ihm unterstellt er hätte mich dazu gezwungen wegen der schwangerschaft. Gab wohl mal so einen Fall. Kann das parallel so laufen - oder welche Möglichkeit habe ich da noch? Oder auf welche Gefahr laufe hin? Aufhebungsvertrag beim alten Ag?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das wären zusammen 50 Std/ Wo - das geht nicht. Sie müssen auf einen AG verzichten. Liebe Grüße NB


mellomania

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du arbeitest ja nur beim zweiten AG, beim ersten bist du in elternzeit und arbeites nicht, richtig? dann gilt das BV eben nur für den zweiten AG mit den 20 h. das andre ruht ja. daher bekommst du, wie dir ja schon ein paar seiten vorher geantwortet wrude, das gehalt von AG 2. was möchtest du nach all dem? zu AG 1 zurück? dann musst du 2 kündigen. oder bei 2 bleiben, dann musst du 1 kündigen.


Mitglied inaktiv

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Mein neuer Ag möchte den vertrag jetzt nicht aufheben weil er angst hat dass man ihm unterstellt er hätte mich dazu gezwungen wegen der schwangerschaft. Es ist absolut übliche Praxis, dass man im gegenseitigen Einvernehmen einen Arbeitsvertrag beenden kann und da gibt es keinerlei Schwierigkeiten, auch nicht in der Schwangerschaft.


peekaboo

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"Wäre toll eine richtige Antwort zu bekommen. (Nicht vom Hühnerstall)" Viele der Mädels hier beschäftigen sich mit dem Recht und geben Auskünfte teils auch aus Erfahrung. Wenn Du eine ordentliche Rechtsauskunft "ohne Hühner" möchtest, dann beauftrage einen Anwalt. Peeka


littlestarling82

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dann geh zu nem Anwalt..wer viel Kohle rausschlagen will, der kann ruhig was dafür investieren ;-) dann wirst du auch nicht “belästigt” vom Hühnerstall.


Mitglied inaktiv

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Ich fühlte mich von der Bezeichnung Hühnerstall nicht angesprochen, aber ich habe den starken Eindruck, dass du es faustdick hinter den Ohren hast. Und deswegen sollte man dir eigentlich keine kostenlosen Auskünfte geben; geh lieber zu einem Anwalt, dann bist du schon bei einem Termin ein Monatsgehalt los. (So ungefähr, wir haben einmal einen Anwalt gebraucht und das kostete bei nur einem Termin und nur einem Anwaltsschreiben über 1000 Euro.) Wenn du das bezahlt hast, beklagst du dich nicht mehr über "Hühnerstall".


Mitglied inaktiv

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Hallo, jetzt verstehe ich, wieso weshalb die Konstellation mit zu vielen Stunden zu stande kommt. Momentan 1 Job 20 Stunden , 2 Job lebt wieder auf 30 Stunden. Ich sehe, wie ich Dir bereits mal als Anmerkung schrieb ein Problem mit der Höchststundenzahl. 48 Wochenstunden sind vertraglich zulässig. Besteht die Chance, dass sich ein AG bereit erklärt, aus 20 Stunden 18 Stunden zu machen oder aus 30 Stunden 28 Stunden. Das BV gilt. Versuch den 20 Stundenvertrag auf 18 Stunden zu reduzieren! Dann holst Du das Meiste raus. Genau deswegen studiere ich den Senf, ich finde gern solche unmoralischen Möglichkeiten ;-) "Das darf so aber nicht sein, Gerecht ist das aber nicht." Na und? Es ist ja auch Dein Risiko, wenn mit der Schwangerschaft was passiert (Kündigungsfrist des z.B. Jobs 20 Stunden), dann musst Du Job 1 und 2 übergangsweise machen.... bzw. wärst vermutlich größtenteils nach Fehl- oder Totgeburt AU geschrieben. Alles Gute und genieß die Zeit. Rechtlich wäre es mit 48 Stunden sauber.


Mitglied inaktiv

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Argumentation: Du wurdest schwanger und hattest bedingt durch die Schwangerschaft nun vor bis zum Mutterschutz des zweiten Kindes beide Jobs auszuüben, kurzzeitig ist das ja durchaus machbar. Da dies das nächste EG erhöht. Tja, nun hast Du ein BV für alle Tätigkeiten, dafür kannst Du nix. Das Gegenteil kann Dir keiner Nachweisen, schließlich entspricht es der Wahrheit. An alle die meinen eine Frau schafft das nicht. Ich gehe seit Sep. 17 von Montag bis Donnerstag 40 Stunden, Freitag & Samstag zum Studium und in den Wochen wo kein Studium ist 46-48 Stunden. Es geht alles! Man braucht also nicht zu argumentieren, die Fragestellerin würde die 48 Stunden nie schaffen und vorhandene Kleinkinder können auch vom sozialen Umfeld betreut werden, es bedarf als Nachweis nicht eines Ganztagskitaplatzes ;-)


Dream2014

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Nur damit auch Fr. Bader weiß mit wem man es hier zu tun hat: Wieso sollte man sojemandem noch helfen? Antwort: Re: Elternzeit TZ neue Schwangerschaft und BV Wow echt nur dumm pfeifen hier... von JuneJune am 01.03.2018


Mitglied inaktiv

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Zitat: "Wow echt nur dumm pfeifen hier..." Ich hätte gerne gewußt, ob Frau Bader damit gemeint war. Grammatikalisch gesehen scheint sie auch gemeint worden zu sein. Frau Bader sagte, man kann die EZ nicht beenden um in ein BV zu gehen und für einen zweiten Job bräuchte man die Zustimmung des ersten AGs und sie sagte auch noch, dass der AG schauen muss, ob er einen Ersatzarbeitsplatz schaffen kann.


Mitglied inaktiv

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Uriah, Du erfasst den Sachverhalt nicht. Die EZ läuft aus, sie beendet die EZ nicht vorzeitig. Job in EZ war nicht auf EZ befristet - er ist unbefristet. Job 2 vor Kind 1 lebt automatisch wieder auf. Die AG's brauchen auch keinen Ersatzarbeitsplatz suchen. Die Fragestellerin schreibt: BV für jede Tätigkeit. Bedeutet individuelles BV vom Arzt.


Mitglied inaktiv

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Obwohl du uns ja als Dummpfeifen und Hühnerstall bezeichnest (was auf deinen Charakter Rückschlüsse erlaubt), möchte ich mal eine Frage stellen. Angenommen, du wärst nicht schwanger geworden, wie hättest du dann die 50 Std tatsächlich arbeiten wollen? Welche Arbeitstage und Arbeitszeiten sind vereinbart bei welchem AG? Überschneiden sich etwa die Arbeitszeiten? Wäre genug Zeit von Job 1 nach Job 2 zu pendeln? Sind die Pausenzeiten eingehalten? Hast du zu Hause eine Betreuung um 48 Std. reine Arbeitszeit abwesend sein zu können? 1. Kannst du auf keinen Fall 50 Std. pro Woche arbeiten, weil sich damit die AG strafbar machen nach ArbZG, das allerhöchstens 48 Std. erlaubt hätte, dann aber verteilt auf 6 Arbeitstage in jeder Woche. 2. Da man 50 Std. nicht arbeiten darf, ist es nicht möglich, beide Arbeitsverträge geltend zu machen. Denn die Erlaubnis für den zweiten Job neben dem ersten Job widerspricht geltendem Recht. 3. Man kann ein BV höchstens für die Arbeit bekommen, die man nicht schwanger auch tatsächlich ausgeübt hätte. 4. Meines Erachtens handelt es sich demnach wahrscheinlich um einen Betrugsversuch, der die entsprechenden Konsequenzen nach sich ziehen könnte.


Mitglied inaktiv

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Mein Mann hat 5 Arbeitgeber, insgesamt 48 Stunden in den Verträgen, 3 in einem Büro, eins weit weg, ein Büro Zuhause. Die Arbeit muss gemacht werden, wie, wann, was obliegt ihm. Es geht alles! Sie reduziert von 50 auf 48 und alles ist gut. Betrug? Wo denn? :-)


-Talia-

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Ich denke auch, dass das auf Betrug hinauslaufen soll. In ihrer ersten Anfrage schrieb sie, dass sie ihre EZ zum 01.03. unterbricht, um ins BV zu gehen. Auf den Hinweis, dass das nicht gehe, meinte sie, dass sie das bei ihrer 2. Schwangerschaft auch so gemacht habe. Danach wurde sie nur noch ausfallend... Jetzt plötzlich lebt "demnächst" der 30h Vertrag wieder auf? Nee, nee, da stimmt was nicht, und ich hoffe sehr, dass das alles genauestens geprüft wird.


mellomania

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das ist eine bodenlose frechheit, hier noch ausfällig zu werden. der plan geht nicht auf und dann blärrt man rum und wird blöd.


littlestarling82

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im anderen Post hatte sie aber selbst geschrieben das sie die Elternzeit vorzeitig beenden will um ins BV zu gehen ;-) genauso wusste im ersten Post der Arbeitgeber nix von dem Nachfolgerjob, nun ist er angeblich plötzlich eingeweiht... wiederum schreibt sie das sie Job nr 1mit 30 Stunden kündigen muss um dann nur noch den 20 Stunden Job zu machen...ergo, sie würde wenn sie nicht schwanger wäre nur den 20Stunden Job machen! aber nun durch Freistellung kann sie plötzlich theoretisch 50Stunden arbeiten? ;-) und deinen Mann mit ihr zu vergleichen ist doch sehr unprofessionell, nur weil dein Mann das kann, heisst das nicht das sie das auch kann ;-)


Mitglied inaktiv

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Da hat sich ganz offensichtlich jemand in Lügen verstrickt und ist dann noch unverschämt geworden. Solche Kandidaten kann man am besten mit einer Anzeige wegen Betrugs kurieren. Man kann nur hoffen, dass die KK das tut, sollte es notwendig werden.


Mitglied inaktiv

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Ich nehme Äußerungen der Fragesteller als gegeben und prüfe nicht deren Wahrheitsgehalt. Ich kann mich nur noch daran erinnern, ihr mal geschrieben zu haben, dass mehr als 48 Wochenstunden vertragl. nicht erlaubt sind. Eine Fragestellung mit Unwahrheiten? Dann nützt ja die Antwort nichts. Meine Antwort hier, bezieht sich also auf die Beiträge hier, sind die Fakten in einer anderen Frage anders, dann wäre es auch vermutlich meine Antwort. Bzgl. "was ein Mann kann, kann eine Frau nicht und ist daher grundsätzlich nicht vergleichbar" - da sag ich nur: Was ein Mann kann, kann Frau auch. Es ist keine Frage des Geschlechts, viel mehr des Charakters und der Organisation. Mag sein, dass Du da ein anderes Weltbild hast.


littlestarling82

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naja, da interpretierst du aber jetzt dein verschobenes Weltbild hinein ;-) ich hab lediglich geschrieben das man nicht automatisch davon ausgehen kann das jeder 50 Stunden die Woche arbeiten kann, nur weil DEIN Mann es kann ;-) also das war nicht verallgemeinert auf alle Männer. Und ich denke mal, dadurch das sie die Elternzeit genommen hat, ist auch sie die Hauptbezugsperson. 50 Stunden arbeiten und Betreuumg des Kindes, ist nunmal eine Aufgabe die schwer zu bewältigen ist, ohne das etwas davon auf der Strecke bleibt...so ist es nunmal ob Mann oder Frau


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