Hallo Frau Bader,
ich hatte 9 Monate ein Beschäftigungsverbot. Wenn ich nach einem Jahr Elternzeit meine Arbeit aufnehme, stünde mir während des BV überhaupt ein Urlaub zu?
Kann man die anderen 2 Jahre EZ auch später noch nehmen? Muss dieser am Stück genommen werden? Danke.
von
Wirbelwinde123
am 25.03.2014, 23:03
Antwort auf:
BV Urlaubsanspruch
Hallo,
1. Ja, für die Zeit des Beschäftigungsverbotes hat man Urlaubsansprüche erworben
2. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu zwölf Monate über das dritte Lebensjahr hinaus bis zum achten Lebensjahr aufgehoben werden
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2014