Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV nach Elternzeit

Frage: BV nach Elternzeit

NaBe

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Guten Abend, am 01.09 beginne ich nach einem Jahr Elternzeit wieder meine Arbeit. Wir hätten gerne ein zweites Kind (da wir aber auf künstliche Befruchtung angewiesen sind, kann man nicht sagen, wie schnell das geht. Das kann Jahre oder Monate dauern). Ich bekäme auf Grund der Arbeit die ich mache ein BV. Angenommen es geht sehr schnell, also ich wäre im September schon wieder schwanger, würde ich im BV dann überhaupt Geld bekommen? Im Gesetzestext steht: " Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht." Kann mir bitte einer helfen? Ist Elterngeld auch ein Arbeitsentgeld? Vielen Dank NaBE


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der EZ spielt das BV keine Rolle. Erst ab dem ersten Arbeitstag Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Würdest das bekommen was Du auch beim ersten bekommen hast. Sofern noch kein neuer Vertrag unterzeichnet ist. Also zum Beispiel Teilzeit nach der Elternzeit. Dann greift natürlich der Teilzeitlohn, denn den würdest Du auch nur verdienen. Im letzten Satz steht es ja auch, wurde kein Arbeitsentgelt bezogen, wird diese Zeit ausgeklammert, also greifen sie auf Monate davor zurück.


NaBe

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Danke. Es ist so, dass ich kurz vor dem ersten BV einen neuen Vertrag bekommen habe. Von einer Befristung in eine Unbefristung, aber mit weniger Stunden. Also bekäme ich dann den TZ Lohn? Gültig wurde er Vertrag erst nachdem mein Sohn geboren wurde. Danke für die Antwort.


Sternenschnuppe

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Genau, der Vertrag ist ja dann aktiv.


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