ampi_muc
Guten Abend, ich bin seit Okt. 2013 mit meiner ersten Tochter noch bis Okt. 2015 in Elternzeit. Zuvor war ich Vollzeit als Flugbegleiterin beschäftigt. Ich möchte zum Ende der EZ erneut schwanger werden und unterliege dem absoluten BV. Nun ist meine Frage, nachdem ich ja meine Arbeit nach der EZ nicht wieder aufnehmen werde, steht mir trotzdem eine Lohnfortzahlung zu bis zum Mutterschutz? Für die Antworten schon mal vielen Dank! MfG
Hallo, ist doch unten beantwortet Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Klar, der Vertrag lebt ja wieder auf.
ampi_muc
Danke, Sternenschnuppe, für die Rückmeldung! Falls ich jetzt sicherheitshalber ab Oktober 2015 Teilzeit (50%) beantragen würde, bekomme ich dann also bei erneuter SS den Teilzeitlohn oder den Durchschnitt der 13 Wochen vor der 1. SS? Denn wenn's mit dem schwanger werden nicht klappt, müsste ich ja sonst wieder Vollzeit los... Ganz schön verzwickte Situation. Was ratet ihr mir? LG
Sternenschnuppe
Du bekommst das was Du bekommen würdest, wenn Diu nach dem dann gültigen Vertrag verdienen würdest. Bis Du eine Teilzeitvereinbarung unterschreibst ist das also der Vollzeitvertrag.
ampi_muc
Vielen Dank für deine Hilfe, Sternenschnuppe!! :)
Sternenschnuppe
Gerne. TZ Vertrag also so spät wie möglich unterschreiben ;-)
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