Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Vertrag an der Universität läuft Ende das Monats aus. Bis 1.8. hatte ich Mutterschutz, diesen Monat arbeite ich offiziell wieder. Soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man dem Markt mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung steht. Ich weiß noch nicht, wie lange ich zuhause bleiben werde bzw. wann ich wieder arbeiten gehen möchte. Nun zu meinen Fragen: 1. Wie erhalte ich meinen Anspruch auf ALG für die Zeit, zu der ich Arbeit suche ? Muss ich da jetzt irgendetwas in die Wege leiten ? z.B. irgendwo offziell Erziehungszeit beantragen bzw. dies anzeigen ? Wann muss ich zum Arbeitsamt gehen ? Welche Richtlinien und Fristen gibt es ? 2. Wieviel ALG steht mir zu, wenn ich dem Arbeitsmarkt z.B. 15 Stunden pro Monat zur Verfügung stehen würde ? Das wäre doch wahrscheinlich anteilig, also in meinem Fall 39% des ALG im Vergleich zur vollen Stelle (38,5 Stunden), oder? Und noch eine ganz andere Frage: Ich beziehe momentan das Kindergeld für meinen Sohn über die OFD. Dazu wurde die Geburtsbescheinigung fürs Kindergeld natürlich auch zur OFD geschickt. Wenn mein Arbeitsvertrag Ende des Monats ausläuft, müsste ich das Kindergeld aber doch von einer anderen Stelle als über den Arbeitgeber bekommen. Muss ich das bei einer anderen Stelle nochmals beantragen oder läuft das automatisch ? Vielen Dank bereits im Voraus, Birgitt
Hallo, bei einem befristeten Vertrag muss man 3 Mo vor Ablauf einen Antrag bei AA stellen, sonst ist man uU gesperrt. Ansonsten müssen Sie nachweisen, wie viele Std. Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen u bekommen in der Höhe Arbeitslosengeld (Prozentual). Das Kindergeldproblem sollten Sie beim AA schildern, denn es weird dann ja wohl von dort gezahlt. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader!! Ich habe mal eine Frage, die mich sehr beschäftigt. Ich bin zur zeit im Erziehungsurlaub und arbeite bei einem anderen Arbeitgeber auf 325 Euro-Basis. Wenn ich nun noch ein Kind bekomme und in Mutterschutz gehe. Wie ist das dann mit dem Erziehungsurlaub, den muß ich doch bei meinem vorigen Arbeitgeber melden, oder? Was ist da ...
Sehr geehrte Frau Bader, um den Zusammenhang wieder zu finden faß ich kurz mal zusammen, was meine Frage war bzw. Ihre Antworten bisher: 1. Vor dem Erziehungsurlaub war ich arbeitslos und hatte keinen Restanspruch auf ALG mehr für "danach". Ich war im Glauben, daß ich nach Ende des Erziehungsurlaubs keinen Anspruch auf ALG 1 habe und ALG 2 ...
Hallo Frau Bader, mein Mann hat 3 Jahre EZ mit 30 Wochenstunden TZ. Er würde gerne weiter TZ arbeiten (befristet bis 09/2015). Der Geschäftsführer stellt sich quer, das würde nicht gehen etc. Allerdings ging es in der EZ auch? Da müsste sich betrieblich ja was geändert haben, oder? Einfach so kann er meinem Mann doch die Weiterbeschäftig ...
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt, werde danach meine Stelle aber nicht mehr antreten können, da ich familiär bedingt nun 500km entfernt wohne. Ich bin mit meinem AG so verblieben, dass ich zum Ende der EZ kündige. Dann habe ich (ohne Sperre, wegen der Entfernung) Anspruch auf ALG 1, wenn ich bis dahin ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte Sie kurz um folgende Auskunft: Ich bin in meiner Firma in der Buchhaltung eingesetzt. Diese Stelle wird allein durch mich besetzt. Nun befinde ich mich in Elternzeit. Es war abgesprochen, dass ich nach Elternzeit wieder auf meine Stelle zurück kann. Nun habe ich jedoch durch einen Kollegen erfahren, dass je ...
Sehr geehrte Frau Bader Meine EZ läuft noch bis nächstes Frühjahr. Allerdings mache ich mir bereits Gedanken über meinen Wiedereinstieg. Ich höre leider vermehrt, dass mein AG den Wunsch von Frauen in TZ zurückzukehren dazu nutzt, die Kolleginnen zu einer Abfindung zu „zwingen“ mit der Aussage, es gäbe keine Stelle, die in TZ möglich wäre. Ic ...
Hallo, ich bin bis zum 13.12.20 in Elternzeit. Seit Juni 2018 war ich nicht mehr arbeiten, nach der Geburt hab ich alles beim AG sorgfältig beantragt. Heute hatte ich nun ein Gespräch beim neuen Chef (seit Jan. 20 im Unternehmen) bzgl. Rückkehr. Da wurde mir mitgeteilt, dass die beiden Kolleginnen die für mich eingestellt wurden unbefristete ...
Hallo, Ich habe eine Frage bzgl Tarifgruppe/Gehaltsstufen und Berufsjahre. Folgende Situation: Ich arbeite im medizinischen Bereich und bin mit Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft sofort ins BV vom AG geschickt worden. Kind 1: geboren am 8.3.23, Elternzeit für 2 Jahre mitgeteilt, ab 1.10.24 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dann ...
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner