Frage: Anspruch und Höhe des ALG nach EZ

Hallo Frau Bader, mein Vertrag an der Universität läuft Ende das Monats aus. Bis 1.8. hatte ich Mutterschutz, diesen Monat arbeite ich offiziell wieder. Soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man dem Markt mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung steht. Ich weiß noch nicht, wie lange ich zuhause bleiben werde bzw. wann ich wieder arbeiten gehen möchte. Nun zu meinen Fragen: 1. Wie erhalte ich meinen Anspruch auf ALG für die Zeit, zu der ich Arbeit suche ? Muss ich da jetzt irgendetwas in die Wege leiten ? z.B. irgendwo offziell Erziehungszeit beantragen bzw. dies anzeigen ? Wann muss ich zum Arbeitsamt gehen ? Welche Richtlinien und Fristen gibt es ? 2. Wieviel ALG steht mir zu, wenn ich dem Arbeitsmarkt z.B. 15 Stunden pro Monat zur Verfügung stehen würde ? Das wäre doch wahrscheinlich anteilig, also in meinem Fall 39% des ALG im Vergleich zur vollen Stelle (38,5 Stunden), oder? Und noch eine ganz andere Frage: Ich beziehe momentan das Kindergeld für meinen Sohn über die OFD. Dazu wurde die Geburtsbescheinigung fürs Kindergeld natürlich auch zur OFD geschickt. Wenn mein Arbeitsvertrag Ende des Monats ausläuft, müsste ich das Kindergeld aber doch von einer anderen Stelle als über den Arbeitgeber bekommen. Muss ich das bei einer anderen Stelle nochmals beantragen oder läuft das automatisch ? Vielen Dank bereits im Voraus, Birgitt

Mitglied inaktiv - 16.08.2004, 12:02



Antwort auf: Anspruch und Höhe des ALG nach EZ

Hallo, bei einem befristeten Vertrag muss man 3 Mo vor Ablauf einen Antrag bei AA stellen, sonst ist man uU gesperrt. Ansonsten müssen Sie nachweisen, wie viele Std. Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen u bekommen in der Höhe Arbeitslosengeld (Prozentual). Das Kindergeldproblem sollten Sie beim AA schildern, denn es weird dann ja wohl von dort gezahlt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2004



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