Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, um den Zusammenhang wieder zu finden faß ich kurz mal zusammen, was meine Frage war bzw. Ihre Antworten bisher: 1. Vor dem Erziehungsurlaub war ich arbeitslos und hatte keinen Restanspruch auf ALG mehr für "danach". Ich war im Glauben, daß ich nach Ende des Erziehungsurlaubs keinen Anspruch auf ALG 1 habe und ALG 2 nur, wenn der Partner nicht genug verdient. Heute laß ich einen Artikel, in dem stand, daß man nach dem Erziehungsurlaub von 1 Jahr 6 Monate Anrecht auf ALG1 hat und nach 2 Jahren Erziehungsurlaub Anspruch auf 1 Jahr... Wer weiß, wo ich darüber mehr erfahren kann? Beim Arbeitsamt nachfragen scheint nicht sinnvoll zu sein, da es offenbar ein (wie es in dem Artikel heißt) in "Vergessenheit" geratene Regelung des SGB3 handelt, welches vom Amt gern mal unterschlagen wird. Ich bin zwar auf der Suche nach Arbeit aber mit knapp 40, 2 Kleinkindern, keine Omi die aushelfen kann bei Krankheit usw. bin ich nicht grad der Top-Favorit auf dem Arbeitsmarkt. Ich habe 2 Kinder bekommen (25.12.02 und 16.02.04) und der Erziehungsurlaub geht bis 16.02.06. Meine Erziehungsgeld läuft jetzt aus und es ist gerade sehr aktuell für mich. Leider blick ich nicht recht durch, was ich beantragen kann und wenn ich von "in Vergessenheit geratenen Regelungen" lese habe ich ehrlich gesagt Bedenken nicht zu meinem Vorteil beraten zu werden beim Amt für Arbeit. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Kerstin 2. Hallo, ich lehne mich mal aus dem Fenster: Ihre Info ist falsch. ArbGeld I setzt voraus, dass man eine Anwartschaft erworben hat. Das kann nicht durch EZ ersetzt werden. Die Quelle dieser Info hätte ich gerne. Gruß, NB 3. Ich weiß nur, dass man sein Anrecht durch die EZ nicht verliert, sondern das aufgehoben wird.. Bitte schreiben Sie mir, was bei dem Besuch rausgekommen ist! Gruß, NB Das war der Stand bis heute. Heute hatte ich den Termin auf dem AA, das ALG1 wurde mir direkt ausgerechnet. Ich habe tatsächlich Anspruch ohne Restanspruch von vor der EZ. Mein Gehalt wurde fiktiv bestimmt, da ich nicht gerabeitet habe und so errechnet sich das ALG1 bei mir durch den tariflichen Lohn. Ich bin jetzt sehr erleichtert, dass die Finanzen jetzt bald wieder reichen werden. Danke noch mal für ihre bisherige Beantwortung meiner Fragen. m. f. G. Kerstin
Hallo, jetzt muss ich mal nachfragen: Sie haben VOR der EZ Ihren gesamten Anspruch auf ArbGled I 8also 12 Monate) voll ausgenutz und bekommen jetzt noch mal 12 Monate? Das ist der Hammer. Da würde ich mich über eine Antwort freuen, dass kann ich kaum glauben - wenn ich es Ihnen auch gönne. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Es ist definitiv so. Ich war arbeitslos ohne Restanspruch, hab gar nicht damit gerechnet aber freu mich natürlich. Was halten sie von dieser Pressemitteilung des AA?: Erklärt das die Lage oder hab ich aus irgend einem Grund Glück gehabt? Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld ändern sich ab 1. Februar 2006 Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr-/Zivildienstleistende entfallen Ab 1. Februar 2006 besteht nur noch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), wenn ein Arbeitnehmer innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war oder anrechenbare Zeiten wie z.B. Bezug von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld, Erziehungszeiten, Wehr- oder Zivildienst nachweisen kann. Bisher betrug diese Rahmenfrist drei Jahre. ... Die Neuregelung gilt ausschließlich für Ansprüche auf Arbeitslosengeld, die ab dem 1. Februar 2006 entstehen. Für Ansprüche, die noch vor dem 01.02.2006 entstehen, gilt als Übergangsregelung das bisherige Recht weiter. Kerstin
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