Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV direkt bei arbeitsbeginn?Anspruch auf Gehalt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BV direkt bei arbeitsbeginn?Anspruch auf Gehalt?

Mf9013

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Guten Morgen, Ich habe mein erstes Kind im November 2013 geboren und elternzeit auf 22 Monate genommen...also würde ich theoretisch ab November 2015 wieder arbeiten gehen...nun überlegen mein mann und ich,die 2. Kinderplanung zu starten! Da mir in der ersten SS direkt das BV ausgesprochen wurde von meiner Chefin würde das vermutlich auch diesmal so sein. Angenommen kann sie das,"wenn" es vor arbeitsbeginn zur ss käme? Habe ich denn dann Anspruch auf mein gehalt? Und wie würde sich denn das elterngeld wieder zusammen rechnen? Wird die vorherige elternzeit und Mutterschutz ausgerahmt? Würde gerne wieder 22 Monate nehmen. Danke schonmal im vorraus! :-) Mit freundlichemfreundlichem Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Anspruch auf das Gehalt haben Sie ab dem ersten Arbeitstag, vorher ist ein BV egal. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bei 22 Monaten musst Du ab September arbeiten ? Was hast denn genau geschrieben in der Meldung an den AG damals ? Elterngeld berechnet sich immer aus den 12 Monaten vor aktuellem Mutterschutz. Bei Dir also bisher 0€ je Monat seit dem ersten Geburtstag des 1. Kindes und das was jetzt kommt bis zum neuen Mutterschutz. Gibt es ein BV, dann bekommst Du Dein Gehalt wie bei Kind 1 ab Ende der Elternzeit.


Mf9013

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2 Jahre elternzeit habe ich beantragt und gehe quasi am Geburtstag meines Kindes wieder arbeiten


Mf9013

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Vielen dank für die zügige antwort!:-)


Sternenschnuppe

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Ah, wunderte mich, weil Du 22 Monate geschrieben hast. Wenn Du also ein anständiges Elterngeld brauchst, dann solltest Du erst nach 3 Monaten arbeiten wieder schwanger werden. Inklusive Schwangerschaft kommst dann etwa auf 12 volle Monate mit Einkommen. Wenn möglich wie früher.


Mf9013

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Eine frage hätte ich doch noch! Habe vor der SS auf 90% gearbeitet! Und wenn ich wieder einsteige im November möchte ich nur noch auf 50% arbeiten...wie wäre das dann mit dem Gehalt und BV?


Sternenschnuppe

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Das kommt darauf an, was dann schriftlich ausgemacht ist. Nix ausgemacht = die 90 ist was anderes dann ausgemacht , dann zählt das auch im BV


Mf9013

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Ist sehr seltsam...ausgemacht ist überhaupt nichts...da ich bis vor kurzem nicht wusste ob ich überhaupt wieder arbeiten kann in dieser einrichtung...zum glück aber im guten gewandelt:-) habe nur mündlich angekündigt das ich eben keine 90% mehr arbeiten kann sondern nur noch auf 50% da er sonst zu viele std und daher doppelschichten wären


Sternenschnuppe

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Im Endeffekt ganz einfach. Im BV bekommst Du das, was Du auch unschwanger verdienen würdest, also je nachdem was dann schriftlich abgemacht ist. Mein AG kam nicht mit dem Teilzeitvertrag in die Gänge, selbst Schuld, als ich dann wieder schwanger war bekam ich im BV dann eben den Vollzeitlohn.


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