Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Brückenteilzeit versus Vertragsergänzung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Brückenteilzeit versus Vertragsergänzung

Liz77

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, In 3,5 Monaten endet meine Elternzeit. 2,5 von 3 Jahren, Rest für später mal). Ich habe dann 6 Monate Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Nun möchte ich 5 Jahre Brückenteilzeit einreichen, eventuell im Anschluss die zweiten 5 Jahre. Dann ist das Kind groß genug. Alle Bedingungen seitens AG hierfür sind erfüllt. Aber die Personalabteilung sagt das wäre nicht nötig um meinen Vollzeitvertrag zu behalten (möchte ich für den Fall der Fälle). Statt einen neuen Vertrages bekäme ich sowieso nur eine Ergänzung in Form einer DIN A4 Seite, die die Änderungen umfasst wie die verringerte Arbeitszeit, die geringere Vergütung und die damit einhergehende Reduzierung der Urlaubstage. Ich könnte dies jederzeit wohl wieder beenden und zum alten Vollzeitvertag zurückkehren. Meine Firma hat 1000 Mitarbeiter und eine große Personalabteilung und Rechtsabteilung für Verträge. Weshalb ich Ich auch auf der Hut bin was Verträge betrifft. Welche Vorteile hätte die oft beworbene Brückenteilzeit zu einer Ergänzung? Soll ich besser darauf beharren oder ist eine reine Ergänzung auch Gang und Gebe? Davon hatte ich noch nie gehört und dass das so einfach gehen soll ohne Nachteil. Das klingt fast zu gut… Danke, Liz


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Brückenteilzeit bringt Sicherheit. Sie haben definitiv einen Anspruch auf Rückkehr in VZ. Wenn Ihnen der AG dies auch so schriftlich gibt, ist es auch gut. Liebe Grüße NB


Schmetterfink

Beitrag melden

Unterliegt ihr irgendeinem Tarifvertrag, der befristete Teilzeit zur Kinderbetreuung bzw. Pflege vorsieht? Dann "brauchst" du die Brückenteilzeit nicht und bis in den Regelungen des Tarifvertrags oft flexibler. Im TVL/TVöD kann man z.B. nach §11 (1) bis zum 18. Geburtstag des Kindes reduzieren und zwar bis dahin recht flexibel (also z.B. auch jährlich) und man kommt da mit Zustimmung des Arbeitgebers ebenso flexibel wieder raus. Ich lasse das auch immer bis zum Jahresende laufen, das ist tatsächlich nur eine Zusatzseite (befristete Stundenreduzierung auf xx% bis 31.12.[20xx], danach lebt der Vertrag wieder auf). Einer meiner Kollegen hat das die vollen 18 Jahre durchgezogen. Ein anderer Kollege bis zur Rente zur Pflege seiner Mutter. Also ja, wenn dein AG das so anbietet, dann ist das tatsächlich - überraschenderweise - genau so einfach und hat für dich keinen Nachteil. Brückteilzeit hat den Vorteil, dass sie für alle Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern gilt. Auch wenn der Tarifvertrag keine Grundlage für Teilzeit schafft. Die schließt da eine Lücke, die anderen Bereichen eben die Tarifverträge schließen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, ich habe für die Elternzeit Teilzeit (20 Stunden) beantragt und jetzt das Schriftstück von meinem AG erhalten. A: ist da kein Wort von Elternzeit drin, nur, dass ab März 20 Stunden Teilzeit beginnt, aber nicht, wann sie endet B: steht da, dass Überstunden, Mehr-und Sonntagsarbeit etc. in vollem Umfang mit dem Gehalt abgegolten ...

Liebe Frau Bader, da ich im Januar wieder in Teilzeit in Elternzeit arbeiten werde (für 1 Jahr, danach wieder Vollzeit), habe ich für dieses Jahr einen neuen Vertrag bekommen, der natürlich die Befristung auf ein Jahr enthält. Allerdings ist nicht enthalten, dass danach wieder mein alter Vertrag in Kraft tritt. Ist das selbstredend durch die all ...

Hallo, 2 Monate nach Eintritt meines Beschäftigungsverbotes aufgrund von Schwangerschaft wird mein Teilzeitvertrag (Beschäftigt beim Bund) auslaufen und ich Rutsche automatisch in meine 100% Stelle zurück. Außerdem wird 5 Monate nach Eintritt des Beschäftigungsverbotes eine Stufenerhöhung stattfinden. Werde ich diese Gehaltserhöhungen erhalten? D ...

Hallo Mein Sohn ist im August 2022 geboren. Ich habe im Juli 2023 einen Vertrag unterschrieben ,bei meinem Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit. Habe ein paar Tage später erfahren das ich erneut schwanger bin. Habe es direkt meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Arbeite in der Pflege. Wäre ja im Mitte august der Arbeit in Teilzeit während de ...

Hallo Frau Bader, ich habe Teilzeit in Elternzeit beantragt. Jetzt habe ich statt einer Zusatzvereinbarung für Teilzeit in Elternzeit einen neuen Vertrag auf die reduzierten Stunden zur Unterschrift erhalten, der allerdings nicht befristet ist. Zudem wird hier geschrieben, dass mein alter Vertrag (vor der Elternzeit) damit aufgehoben und ersetzt ...

Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt Elternzeit 2 Jahre endet am 10.1.24 Danach lebt der Vollzeitarbeitsvertrag wieder auf OP Termin am 25.1-voraussichtlich 2-3 Wochen Krankschreibung 3. Jahr Elternzeit geplant. Antragsfrist 13 Wochen vorher beim Arbeitgeber Besteht die Möglichkeit dass mein Arbeitgeber und ich einen befristeten ...

Hallo :) Jeder sagt mir, ich soll TZ in EZ arbeiten wegen der vielen Vorteile. Wenn ich aber jetzt in EZ eine TZ-Stelle antrete, welche höher vergütet ist, als die alte VZ-Stelle und ich nach der EZ von Kind2 auch weiterhin in TZ beschäftigt sein möchte, dann ist es doch sicherlich von Vorteil einen neuen TZ-Vertrag zu schließen oder? We ...

Hallo Frau Bader, während meinem Beschäftigungsverbot hat sich mein Arbeitgeber gewechselt. Da die Praxis an ein MVZ verkauft wurde. Dieser hat alles so übernommen wie es war.  Nun bin ich während meiner Elternzeit für 15 Stunden Teilzeit am arbeiten. Ich habe erfahren, das alle meine Kolleginnen die neu dazu gekommen sind (meine alten Kollegi ...

Hallo,  bei mir ist es so, dass ich mit dem zweiten Kind schwanger werden möchte. In der ersten Schwangerschaft wurde ich schon in ein Beschäftigungsverbot geschickt vom AG. Ich gehe davon aus, dass es wieder so sein wird. Allerdings bezieht sich die Frage auf beide Varianten (BV/kein BV). Wenn eine Schwangerschaft zum geplanten Zeitpunkt ei ...

Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...