Hallo Frau Bader,
In 3,5 Monaten endet meine Elternzeit. 2,5 von 3 Jahren, Rest für später mal). Ich habe dann 6 Monate Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Nun möchte ich 5 Jahre Brückenteilzeit einreichen, eventuell im Anschluss die zweiten 5 Jahre. Dann ist das Kind groß genug. Alle Bedingungen seitens AG hierfür sind erfüllt.
Aber die Personalabteilung sagt das wäre nicht nötig um meinen Vollzeitvertrag zu behalten (möchte ich für den Fall der Fälle). Statt einen neuen Vertrages bekäme ich sowieso nur eine Ergänzung in Form einer DIN A4 Seite, die die Änderungen umfasst wie die verringerte Arbeitszeit, die geringere Vergütung und die damit einhergehende Reduzierung der Urlaubstage. Ich könnte dies jederzeit wohl wieder beenden und zum alten Vollzeitvertag zurückkehren.
Meine Firma hat 1000 Mitarbeiter und eine große Personalabteilung und Rechtsabteilung für Verträge. Weshalb ich Ich auch auf der Hut bin was Verträge betrifft.
Welche Vorteile hätte die oft beworbene Brückenteilzeit zu einer Ergänzung? Soll ich besser darauf beharren oder ist eine reine Ergänzung auch Gang und Gebe? Davon hatte ich noch nie gehört und dass das so einfach gehen soll ohne Nachteil. Das klingt fast zu gut…
Danke, Liz
von
Liz77
am 18.08.2022, 23:20
Antwort auf:
Brückenteilzeit versus Vertragsergänzung
Hallo,
die Brückenteilzeit bringt Sicherheit. Sie haben definitiv einen Anspruch auf Rückkehr in VZ.
Wenn Ihnen der AG dies auch so schriftlich gibt, ist es auch gut.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2022
Antwort auf:
Brückenteilzeit versus Vertragsergänzung
Unterliegt ihr irgendeinem Tarifvertrag, der befristete Teilzeit zur Kinderbetreuung bzw. Pflege vorsieht? Dann "brauchst" du die Brückenteilzeit nicht und bis in den Regelungen des Tarifvertrags oft flexibler.
Im TVL/TVöD kann man z.B. nach §11 (1) bis zum 18. Geburtstag des Kindes reduzieren und zwar bis dahin recht flexibel (also z.B. auch jährlich) und man kommt da mit Zustimmung des Arbeitgebers ebenso flexibel wieder raus. Ich lasse das auch immer bis zum Jahresende laufen, das ist tatsächlich nur eine Zusatzseite (befristete Stundenreduzierung auf xx% bis 31.12.[20xx], danach lebt der Vertrag wieder auf). Einer meiner Kollegen hat das die vollen 18 Jahre durchgezogen. Ein anderer Kollege bis zur Rente zur Pflege seiner Mutter. Also ja, wenn dein AG das so anbietet, dann ist das tatsächlich - überraschenderweise - genau so einfach und hat für dich keinen Nachteil.
Brückteilzeit hat den Vorteil, dass sie für alle Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern gilt. Auch wenn der Tarifvertrag keine Grundlage für Teilzeit schafft. Die schließt da eine Lücke, die anderen Bereichen eben die Tarifverträge schließen.
von
Schmetterfink
am 19.08.2022, 12:46