Tschassi
Hallo Frau Bader, ich habe letztes Jahr 8 Monate voll gearbeitet und bin dann aufgrund meiner Schwangerschaft die restlichen 4 Monate ins Beschäftigungsverbot gekommen. In meinem Arbeitsvertrag ist ein Bonus enthalten (20% des Jahresbruttolohn nach persönlicher Zielerreichung) der AG ist nicht verpflichtet diesen auszubezahlen. Der AN muss mind bis Dezember im Unternehmen tätig sein um eine Bonusauszahlung zu erhalten. Nun habe ich zwar einen Bonus erhalten, aber einen nur sehr geringen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass das der Bonus für die gearbeiteten 8 Monate ist. Müsste der AG im Beschäftigungsverbot nicht die vollen 12 Monate als Grundlage für die Berechnung des Bonus nehmen? Ich freue mich über Ihre Antwort.
Hallo, schwierig, weil fiktiv. Gilt ein TV? Ansonsten: Haben Sie das Ziel in den Vorjahren immer erreicht? So einfach ist das nicht zu beantworten. Da Sie aber nur knapp drunter sind, würde ich verhandeln. Liebe Grüße NB
Tschassi
Der genaue Passus im Arbeitsvertrag lautet: „Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit zusätzlich zu seinem festen Monatsgehalt einen erfolgsabhängigem Bonus nach Maßgabe einer zuvor abgeschlossenen kalenderjahresbezogener Zielvereinbarung zu verdienen. Der Bonus beläuft sich bei 100% Zielerreichung auf xx% des in dem jeweiligen Bonusjahr verdienten Jahresbruttogehalt. Bei einem Gesamt-Zielerreichungsgrad unter 100% reduziert sich der Bonusanspruch entsprechend anteilig. Voraussetzung für einen Bonusanspruch ist auf jeden Fall, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien am 31.12. des jeweiligen Bonusjahres noch besteht.“ Die Zielvereinbarung und den Erreichungsgrad habe ich erhalten. Den Bonus erhält jeder AN im Unternehmen.
chrissicat
Wie hoch ist denn dein Zielerreichungsgrad? Hast du 100% erreicht?
Tschassi
Nein, aber knapp drunter. Da reduziert sich dann der Bonus einfach anteilig, also statt mit 100%, dann eben mit 95% multipliziert. Der Bonus ist aber tatsächlich nur für 8 Monate (auch Aussage des AG) ausbezahlt worden und nicht für 12 Monate.
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