Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezüge im Mutterschutz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bezüge im Mutterschutz

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Hallo, ich bin seit einiger Zeit in Teilzeit als Beamte beschäftigt. Den Vertrag wegen der geänderten Arbeitszeit habe ich immer auf ein halbes Jahr befristet und dann wieder um weitere 6 Monate verlängert. Der letzte Vertrag hinsichtlich dieser geänderten Arbeitszeit endet Ende Februar. Seit 3.2.07 befinde ich mich im Mutterschutz. Wäre ich berufstätig, müsste ich ab 1.3.07 wieder Vollzeit arbeiten (da ein Verlängerungsantrag wegen der Arbeitszeitkürzung nicht abgeschlossen wurde)und hätte Anspruch auf volles Gehalt. . Welches Gehalt wird denn nun für die Bezüge in der Mutterschutzfrist zugundegelegt (das Gehalt aus der Teilzeittätigkeit oder das fiktive volle Gehalt ab 01.307) Wo kann ich mich ggf. hierzu belesen?? Vielen Dank für Ihre Mühe! Maimami01


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Gruß, NB


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