Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezahlung und Elterngeld bei Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bezahlung und Elterngeld bei Beschäftigungsverbot

baby838383

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Hallo! Ich hätte eine Frage zum teilweisen bzw. vollständigen Beschäftigungsverbot. Wie sieht es bei beiden mit der Bezahlung aus. Bezahlt der Arbeitgeber oder muss man einen Antrag bei der Krankenkasse stellen? Ist das in Summe weniger oder gleich viel wie der normale Brutto-Monatslohn? Gibt es durch ein teilweises oder komplettes Beschäftigungsverbot einbußen beim Elterngeld? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG muss sich darum kümmern. Sie bekommen vollen Lohn u volles EG. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Finanzielle Einbußen hast du bei einem Beschäftigungsverbot keine. Egal ob teilweises oder volles Beschäftigungsverbot, du bekommst dein normales Gehalt von deinem Arbeitgeber weiterbezahlt. Der Arbeitgeber bekommt die Kosten von der Krankenkasse erstattet, damit hast du aber nichts zu tun. Da das Entgelt im Beschäftigungsverbot gleich deinem normalen Entgelt ist, hat dies keine (negativen) Auswirkungen auf das Elterngeld.


baby838383

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Danke für die schelle Rückmeldung!


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