Nicci1985
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis zum 31.03.2016 in Elternzeit. Nun wurde uns mitgeteilt ( mündlich) das der Betrieb geschlossen wird und wir betriebsbedingt gekündigt werden zum 31.01.16 (Es wird Abfindungen geben) Was ist jetzt am besten zu tun? Während der Elternzeit darf ich ja theoretisch nicht gekündigt werden, außer es gibt eine Sondergenehmigung. ( Müsste ich dann darüber im Vorfeld informiert werden? Das habe ich mal irgendwo gelesen, das ich durch die Landesbehörde bzw. meinen Arbeitgeber informiert werde das eine Sondergenehmigung vorliegt). Das heißt theoretisch darf mir ja erst am 1.4. gekündigt werden mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist ( Vertraglich so geregelt). Oder darf mein Betrieb eine kürzere Kündigungsfrist einhalten, aufgrund der Stilllegung des Betriebes? Ich könnte ab dem 1.4. ja eh nicht mehr dort anfangen, weil der Betrieb ja geschlossen wird. Muss mein Arbeitgeber mir dann mein letzten Lohn vor der Geburt zahlen und mich freistellen? Müsste dann ja drei Monate überbrücken ohne Einkommen? Was sollte ich tun wenn ich Ende Januar eine Kündigung erhalte? Sollte ich noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen? Habe eigentlich kein Interesse daran, das die ganze Geschichte vor Gericht geht ( oder wird das automatisch der Fall sein aufgrund der unkündbarkeit in der Elternzeit) ... möchte aber auch nicht auf die Abfindung verzichten :-) Oh,... das war jetzt aber viel. Ich bedanke mich jetzt schonmal. Und wünsche Ihnen noch eine schöne Woche :-)
Hallo, bei Stilllegung des Betriebs darf der AG auch in der EZ kündigen - wenn die Aufsichtsbehörde zustimmt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wen der Betrieb geschlossen wird,dann wird der AG die Sonderkündigung auch durchbekommen. Es ist Oktober, melde Dich jetzt schon beim Arbeitsamt, Leistungen kannst Du später beantragen, wenn Du dem Arbetsmarkt wieder zur Verfügung stehst. Krankenkasse musst Du klären, selbst zahlen oder beim Mann familienversichern. Sofern verheiratet.
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