fannina
Hallo Frau Bader, Ich bin momentan in der 23ssw. Ich habe erfahren das Die Firma in der ich arbeite zum 30.6.17 Schließt. Mein Mutterschutz beginnt erst Mitte Juli. Wie wird das überbrückt? Ist es evtl. sinnvoll mir ein BV ausstellen zu lassen? Dann werden die 2 Wochen von der Krankenkasse überbrückt oder? Wahrscheinlich wird es eh zum BV kommen, da ich, laut meinem AG, beim Ausräumen eh nicht mehr helfen kann. Das wäre dann ab anfang Juni. Ich bin ziemlich Ratlos. Vielen Dank für ihre Antwort.
Hallo, 1. Ein Beschäftigungsverbot ist nichts, was man sich ausstellen lassen kann, weil es einem in den Plan passt. Im übrigen wäre es hier kontraproduktiv. 2. Wenn der Betrieb schließt, endet der Vertrag, in diesem Fall muss jedoch das Gewerbeaufsichtsamt zustimmen, was nur eine Formalität ist. 3. Sie müssen sich schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit melden, sonst werden Sie gesperrt. Sie bekommen dann in der Zeit Arbeitslosengeld 1. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn dein Betrieb schließt musst du gekündigt werden mit einem Antrag auf Zulassung der Kündigung bei der Aufsichtsbehörde. Der Antrag wird aller Voraussicht nach genehmigt werden. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot richtet sich nach körperlichen Indikationen und hat mit dem Arbeitsplatz nichts zu tun. Ein BV vom Arzt wäre schlecht, weil du dann vom Arbeitsamt keine Leistungen erhältst. Was die Beschäftigung beim AG betrifft, muss der AG die Gefährdungsbeurteilung machen und dich schwangerengerecht einsetzen. Dabei hast du kein Mitspracherecht. Du sollstest dich jetzt mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen, weil du am 1.7. arbeitslos bist, oder dir eine neue Stelle suchen. Dein AG sollte sich mit der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz in Verbindung setzen, damit er dich legal kündigen kann.
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