Baby2021_juhu
Guten Tag Frau Bader, Hallo liebe Community, Ich habe einige Fragen zum Thema "Elternzeit des Vaters". 1. Es zeichnet sich leider ab, dass die Firma mit der Elternzeit nicht einverstanden ist und es auf eine Kündigung über Biegen und Brechen rauslaufen wird. Wenn der Elternzeitantrag 8 Wochen vorher abgegeben wird ist man ja im Kündigungsschutz - kann der Arbeitgeber trotzdem kündigen? 2. Wenn ich Wehen habe, darf mein Mann dann direkt von der Arbeit ins Krankenhaus kommen? Kann der Arbeitgeber etwas dagegen einwenden? Die Elternzeit beginnt ab der Geburt. 3. Mein Mann wird nicht mehr zurückkehren nach der Elternzeit, kann er währenddessen einfach kündigen (also nicht zum Ende, sondern mittendrin) oder muss er zwingend 3 Monate zum Ende der Elternzeit als Kündigungsfrist einhalten? Vielen Dank und freundliche Grüße.
Hallo, 1. Gem. § 18 BEEG beginnt der KüSchutz bei einem Kind unter 3 Jahre 8 Wo. vor Beginn. Eine Kündigung des AG wäre dann unwirksam (es sei denn aus wichtigem Grund - wenn er das berühmte Tafelgeschirr gestohlen hätte). 2. Das kommt darauf an, ob es einen Tarifvertrag o.ä. gibt. Ansonsten greift § 616 BGB, wonach man einen Anspruch auf Freistellung hat. 3. Er kann auch mittendrin mit den vertragöichen/ gesetzlichen Fristen kündigen. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn der antrag 7 wochen!!! vor dem errechneten Termin mit angabe, dass die EZ mit dem Tag der Geburt beginnt, eingereicht wird (nicht vorher, 8 wochen ist zu früh, erst 7 wochen) dann kann er sofort gehen. er sollte aber erst kündigen, wenn er was neues hat.
Felica
Der Antrag muss 7 Wochen vor antritt beim AG sein. Kündigungsschutz hat man in den 8 Wochen vor Antritt. Vergiess also bitte was vorher geschrieben wurde. 8 Wochen vor ET ist völlig ok. Der AG hat auch kein Mitspracherecht, er muss es so akzeptieren. Kündigen kann er ohne das OK der Aufsichtsbehörde nicht, was der AG nur bekommen würde wenn der Betrieb aufgelöst wird oder dein Mann sich gravierendes zuschulden kommen lässt. Kündigen kann er innerhalb der EZ mit der vertraglichen, zum Ende der EZ mit 3 Monate. Er muss sich bei der EZ für 2 Jahre festlegen sofern er sicher gehen will. Wenn er plant nicht mehr zurück zu kehren würde ich auch 2 Jahre einreichen. Ändern geht dann nur noch mit Zustimmung des AG. Sobald er was neues hat kann er ja problemlos kündigen. Oder er arbeitet mit Zustimmung des AG woanders in TZ. Aber das dürfte wohl utopisch sein.
mellomania
Es gibt einen Zeitkorridor von einer Woche, innerhalb derer der Antrag auf Elternzeit schriftlich gestellt werden muss. Der Elternzeitantrag muss spätestens sieben Wochen, aber nicht eher als acht Wochen vor dem Antritt der geplanten Elternzeit beim Arbeigeber eingehen.
Felica
Lese bitte einfach mal, beides. Das was die Userin schreibt und das was du gerade kopiert hast. Der Mann der Userin will die EZ 8 !!! Wochen vor Beginn dem AG mitgeteilt. Nicht 9, nicht 15, nicht 6 Wochen vorher. Sondern 8 wochen und damit genau um rechtlichen Rahmen. Wo also ist nun bitte fein Problem. Davon ab verbietet der Gesetzgeber einem nicht die EZ deutlich früher mit zuteilen, Mann hat dann nur schlicht und einfach keinen Kündigungsschutz. Frau ist in aller Regel eh raus weil meistens schwanger und darüber nicht kündbar.
Baby2021_juhu
Danke für eure Antworten bisher. Ist echt eine doofe Situation und ich befürchte, dass der Chef alles dafür tun wird, dass er eine Kündigung durchdrücken kann. Allerdings weiß er zum Glück nicht, dass mein Mann den Antrag viel früher abgeben wird, als er dachte. Leider ist der ganze Schlamassel überhaupt erst entstanden, weil wir dem Arbeitgeber von den Plänen sehr früh erzählt haben. Deshalb 8 Wochen vorher Einreichung des Elternzeitantrags, um die eine Woche mehr Kündigungsschutz zu haben.
Felica
Dann drücke ich die Daumen das die Kündigung nicht noch vor den 8 Wochen kommt. Dann wäre sie leider rechtens.
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