Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mitarbeit vom Kind im Betrieb

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mitarbeit vom Kind im Betrieb

cymbeline

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Guten Tag Frau Bader, meine Tochter wird bald 17 und der Führerschein steht an. Da ich - momentan alleine - eine kleine Facharztpraxis betreibe und Unterstützung im Büro brauchen könnte, steht die Überlegung im Raum, ob meine Tochter die telefonischen Terminvereinbarungen übernehmen kann ohne Vergütung, aber dafür mit 100%iger Übernahme der Führerscheinkosten von uns Eltern. Der Arbeitsumfang wären 100 Minuten pro Woche für 6-9 Monate. Die Praxis ist direkt bei uns am Haus nebenan. Können Sie mir sagen ob es als Hilfe innerhalb der Familie erlaubt ist, das einfach so zu machen auch im Hinblick auf Bezahlung, BG, Versicherungen und ähnliches? Oder müsste ich sie offiziell als Minijobberin anmelden auch wenn sie kein Geld bekommt?   Vielen Dank für Ihre Antwort!  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können Ihre Tochter als Minijober anmelden. Das führt auf der einen Seite zu Abgaben, auf der anderen Seite zu Betriebsausgaben (=steuerliche Vorteile). Ob das sinnvoll ist, muss der Steuerberater entscheiden. 2. Wenn man den Kausalzusammenhang zwischen Job und Führerschein vernachlässigt und es als Hilfe nach § 1619 BGB ansieht, muss man es nicht anmelden. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Schau mal, das habe ich gefunden https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/kinder-im-familienbetrieb-was-gilt-rechtlich


peekaboo

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Also ich kenne Eltern die den Kids den FS mit finanzieren wenn sie aushelfen (allerdings betrifft dies Hilfe im/am gemeinsamen Haus-/halt... bin mal gespannt, wie dies rechtlich aussieht... Du sprichst ja von nur .ca. 2 Std wöchentlich 


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