BinaL
Hallo! Falls mein Arbeitgeber während meinem Mutterschutz, also bevor ich Elterngeld beziehen würde, den Betrieb schließt und ich deswegen arbeitslos werden würde, welches Geld würde ich da erhalten? In den ersten 8 Wochen könnte ich dann doch schon Elterngeld statt Mutterschaftsgeld bekommen, oder? Das wären dann zwar ein paar Hundert Euro weniger, aber immerhin. Aber wie sieht es mit den 6 Wochen vor der Geburt aus? Normalerweise gibt es ja nur einen kleineren Betrag (300 Euro?) von der Krankenkasse, der Arbeitgeber stockt bis zum normalen vorherigen Gehalt auf, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber wenn ich keinen Arbeitgeber mehr habe, muss er dann trotzdem noch zahlen oder wer springt ein?
Hallo, der Ag kann dann mit Sondergenehmigung den Vertrag beenden. Dann bekommen Sie für den Rest des Mutterschutzes Leistungen von der KK in Höhe von Krankengeld Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn der Betrieb während des Mutterschutzes schließt und der AG dich kündigen muss, dann läuft das nur über eine Zulassung der Kündigung bei der Aufsichtsbehörde. Wenn die Behörde die Kündigung zuläßt, dann erhältst du von einer anderen Stelle den AG-Zuschuß für die Zeit der Mutterschutzfrist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, in Höhe des Krankengeldes so viel ich weiß. (Weiß es jemand genauer?)
Dojii
uriah hat eigentlich schon alles gesagt, mehr wüsste ich auch nicht. Aber ein Zusatz noch, du kannst dir nicht aussuchen, ob du in den 8 Wochen nach Geburt Mutterschaftsgeld oder Elterngeld nehmen möchtest. Das Mutterschaftsgeld ist dem Elterngeld gleich gesetzt. Wenn dir also Mutterschaftsgeld zusteht, dann wird das auf ein potentielles Elterngeld angerechnet und das Elterngeld fällt in den ersten 8 Wochen dadurch meistens auf 0.
Ähnliche Fragen
Ich bin in der 11. Woche schwanger und arbeite in einer Rechtsanwaltskanzlei. Geburtstermin ist der 31.07. Die Kanzlei wird voraussichtlich am 30.06. geschlossen. Ich werde jedoch ab 19.06. in Mutterschutz gehen. Es ist etwas kniffelig, da ich ja eigentlich einen Kündigungsschutz habe, dieser jedoch ausnahmsweise nicht greift, da der Betrieb au ...
Hallo, ich bin jetzt bis Anfang April 2018 krankgeschrieben, dann soll mein Mutterschutz beginnen. Der Betrieb wird vorher schon schließen. Werde ich hier noch eine Kündigung bekommen gegen die ich Einspruch erheben kann?Wird das überhaupt was bringen oder soll ich vorher kündigen oder meinen Chef bitten, mir zu kündigen?Einen Antrag auf Elternze ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit