BinaL
Hallo! Falls mein Arbeitgeber während meinem Mutterschutz, also bevor ich Elterngeld beziehen würde, den Betrieb schließt und ich deswegen arbeitslos werden würde, welches Geld würde ich da erhalten? In den ersten 8 Wochen könnte ich dann doch schon Elterngeld statt Mutterschaftsgeld bekommen, oder? Das wären dann zwar ein paar Hundert Euro weniger, aber immerhin. Aber wie sieht es mit den 6 Wochen vor der Geburt aus? Normalerweise gibt es ja nur einen kleineren Betrag (300 Euro?) von der Krankenkasse, der Arbeitgeber stockt bis zum normalen vorherigen Gehalt auf, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber wenn ich keinen Arbeitgeber mehr habe, muss er dann trotzdem noch zahlen oder wer springt ein?
Hallo, der Ag kann dann mit Sondergenehmigung den Vertrag beenden. Dann bekommen Sie für den Rest des Mutterschutzes Leistungen von der KK in Höhe von Krankengeld Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn der Betrieb während des Mutterschutzes schließt und der AG dich kündigen muss, dann läuft das nur über eine Zulassung der Kündigung bei der Aufsichtsbehörde. Wenn die Behörde die Kündigung zuläßt, dann erhältst du von einer anderen Stelle den AG-Zuschuß für die Zeit der Mutterschutzfrist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, in Höhe des Krankengeldes so viel ich weiß. (Weiß es jemand genauer?)
Dojii
uriah hat eigentlich schon alles gesagt, mehr wüsste ich auch nicht. Aber ein Zusatz noch, du kannst dir nicht aussuchen, ob du in den 8 Wochen nach Geburt Mutterschaftsgeld oder Elterngeld nehmen möchtest. Das Mutterschaftsgeld ist dem Elterngeld gleich gesetzt. Wenn dir also Mutterschaftsgeld zusteht, dann wird das auf ein potentielles Elterngeld angerechnet und das Elterngeld fällt in den ersten 8 Wochen dadurch meistens auf 0.
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