K-Cho
Ich bin in der 11. Woche schwanger und arbeite in einer Rechtsanwaltskanzlei. Geburtstermin ist der 31.07. Die Kanzlei wird voraussichtlich am 30.06. geschlossen. Ich werde jedoch ab 19.06. in Mutterschutz gehen. Es ist etwas kniffelig, da ich ja eigentlich einen Kündigungsschutz habe, dieser jedoch ausnahmsweise nicht greift, da der Betrieb aufgelöst wird. Meine Frage ist nun, was mir an Geld während und nach meinem Mutterschutz zusteht und wer die Gelder zahlt. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, wenn der Arbeitsvertrag während des Mutterschutzes endet, übernimmt die Krankenkasse den Teil des Arbeitgebers und zahlt in Höhe von Krankengeld. Liebe Grüße, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ab dem 19.2. 2016 bin ich offiziell im Mutterschutz, Entbindungstermin ist der 1. April. Dass ich in Elternzeit (1 Jahr geplant) meine betriebliche Altersvorsorge selber bezahlen muss (oder eben aussetze) ist mir klar. Aber im Mutterschutz? Da beziehe ich ja 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung (als ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich selbst versucht in die Materie hineinzulesen, bin aber nicht so ganz schlau draus geworden. Ich hatte letztes Jahr wegen einem familienbedingten Umzug eine neue Stelle mit einem befristeten Arbeitsvertrag angetreten. Der Arbeitsvertrag läuft nun am 31.03.2016 aus. Ich bin nun wieder schwanger mit ET 06.0 ...
Hallo Frau Bader, Meine Tochter kam am 02.02.16 auf die welt. Ende April ist mein Befriesteter Arbeitsvertrag ausgelaufen. Ich bekomme jetzt bis zum 02.02.17 Elterngeld. Wir wollten eigentlich bald wieder Schwanger werden da die erste Schwangerschaft eine Risokoschwangerschaft war wird auch die zweite so sein. Und meine Frauenärztin hat mir auch ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine dringende Frage und dabei das Gefühl, dass weder das Arbeitsamt noch meine Krankenkasse genau Bescheid wissen. Ich bin in der 25. Woche schwanger und mein Arbeitsvertrag, als angestellte Lehrerin in Hessen, endet zum 31.01.17. Kurz nach Bekanntwerden meiner Schwangerschaft wurde mir mitgeteilt das es nicht ...
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