Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsgeber schließt,,wer zahlt Mutterschutz?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsgeber schließt,,wer zahlt Mutterschutz?

Hanutik82

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Hallo Frau Bader. Ich bin zu Zeit in Elternzeit und wieder in 18.woche schwanger( ET 22.06.17). Ich hab ein Festvertrag bei mein Arbeitgeber, der Schließt aber sein laden zum 31.03.17 zu. Die Frage: bekomme ich überhaupt Mutterschaftsgeld? Von Krankenkasse? Oder dann gar nicht mehr? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das MG zahlt dann die KK in Höhe von Krankengeld weiter. Ansonsten würde ich der Agentur f Arbeit schnellstens (!!!- Frist eigentlich 3 Mo) mitteilen, dass er schließt. Er wird Ihnen doch kündigen(mit Zustimmung Aufsichtsbehörde)? Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Solange dein Arbeitsvertrag nicht gekündigt ist, besteht das Arbeitsverhältnis (wenn auch ruhend) weiter und solange würdest du auch das Mutterschaftsgeld normal bekommen. Der Arbeitgeber muss dich kündigen - das läuft über eine Behörde (Kündigung in der Elternzeit, je nach Bundesland oft die Gewerbeaufsicht). Nach § 14 (2) MuSchG erhältst du das Mutterschaftsgeld von der Elterngeldstelle.


Hanutik82

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Ja mein Arbeitgeber schliesst, ,weil er ins Rente geht und keiner übernimmt sein laden. Muss ich dann auch mich bei Amt als Arbeitslose melden trotz dass ich in Elternzeit bin? Was muss ich überhaupt alles beachten? Lg


Mitglied inaktiv

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Du bist ja dann nicht mehr in Elternzeit, wenn du kein Arbeitsverhältnis mehr hast. Sprich mit dem Arbeitsamt.


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