Hallo Frau Bader, mit der Geburt meines ersten Kindes bin ich umgezogen und werde nach der Elternzeit meine alte Stelle auch nicht mehr antreten können. Dies ist mit meiner Chefin abgesprochen. Damit ich jedoch zunächst weiter tariffrei gesetzlich krankenversichert bin, habe ich noch nicht gekündigt, sondern befinde mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Jetzt bin ich wieder schwanger (mit Zwillingen) und werde im dritten Jahr der Elternzeit von Kind 1 wieder Mutter. Jetzt meine Fragen: Kann ich von Elternzeit Kind 1 nahtlos in Elternzeit Kind 2+3 übergehen? Bekomme ich im Mutterschutz wieder von KK u AG mein volles Gehalt? Muss meine Chefin im Mutterschutz einen Anteil aus eigener Tasche zahlen oder wird das über die U2 Umlage gedeckt? Wenn für meine Chefin Kosten anfallen, wäre sie bestimmt nicht begeistert, da ich ja auch nicht mehr für sie arbeiten werde. Vielen Dank für Ihre Auskunft. LG Maren
von Maren79 am 23.11.2016, 08:37