Hallo, ich bin derzeit Werkstudentin und beende Ende August meine Masterarbeit beim Arbeitgeber. der Arbeitgeber will mich voraussichtlich Ende August nach Ende der Schreibphase kündigen, auch wenn voraussichtlich im Oktober noch die mündliche Masterprüfung stattfinden wird. jedoch beginnt mein Mutterschutz ab dem 15. September, das heißt eine Kündigung vor dem 15. September würde bedeuten, dass ich bereits vor dem Mutterschutz ohne Gehalt dastehe und auch keine Krankenkasse mehr zahlen kann. Ich bin derzeit freiwillig Studentenversichert bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich habe bisher mit 13/Stunde bei 20 Wochenstunden 1040 Brutto im Monat verdient. 1. Frage: Zahlt die GKV im Arbeitslosenfall meinen Mutterschutz (Krankenkassenanteil plus Aufstockung zu 1040, die der Arbeitgeber hätte zahlen müssen) und wer zahlt dann meinen studentischen Anteil der Krankenversicherung? denn Ich werde voraussichtlich bis Ende Oktober noch Student sein. Was ist, wenn ich wegen Arbeitslosigkeit ab dem 1. September in die Familienversicherung meines Mannes wechsel, wer zahlt dann meinen Mutterschutz plus die Aufstockung zu den 1040, die ja der Arbeitgeber hätte zahlen müssen. Bin ich dann als Student beitragsfrei in der Familienversicherung? 2. Frage Elterngeld: Wenn ich meine Elternzeit erst nach Ablauf der 14 Wochen Mutterschutz, also Ende Dez. 2020 beginnen möchte, dann würde sie ja bis Ende Dez. 2021 laufen. Wenn ich aber nach einem Jahr Elternzeit noch keinen Job gefunden habe, kann mein Mann nicht die letzten zwei Monate in Elternzeit gehen, da er mit wenig Elterngeld von seinem kleinen Krankenpflegergehalt dann nicht mehr unsere Haushaltskosten und andere Kosten bezahlen kann und ich als Arbeitslose ohne weiteren Elterngeldbezug ja erst Recht nicht. Ich bekomme nämlich kein Arbeitslosengeld 1 und deswegen auch nicht ALG 2, weil ich zuvor nicht als Werkstudent in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe. Zahlt in diesem Fall dann das Sozialamt meine Krankenversicherung plus weitere Beträge , die sonst das ALG übernommen hätte (Wohngeld, Babyausstattung etc.)? Und würde das Sozialamt auch schon während des Elterngeldbezugs bezahlen? Falls ich keine finanziellen Hilfen vom Sozialamt bekomme, kann ich dann mein ein Jahr Elternzeit, weil ich keinen Job gefunden habe, verlängern? Kann dann mein Mann erst seine zwei Monate Elternzeit nehmen, wenn ich einen Job habe und wann spätestens muss er diese beim Arbeitgeber beantragen? Vielen dank für ihre Antworten!
von Lena27 am 19.05.2020, 01:50