Frage: Andere Tätigkeit im Betrieb

Guten Abend Frau Bader, Ich bin derzeit schwanger und arbeite als Physiotherapeutin im Krankenhaus. Heute hatte ich die Gefädungsbeurteilung durch unsere Betriebsärztin. Sie ist mit mir durchgegangen was eingehalten werden muss und hat dieses dokumentiert. Damit sollte ich zu meinem direkten Vorgesetzten gehen, um zu klären, ob diese Kriterien eingehalten werden können. Dies musste er verneinen. Ich kann also nicht als Physiotherapeutin im Krankenhaus eingesetzt werden. Nun würde alles an die Personalabteilung weitergeleitet, damit sie entscheiden ob ich ein betriebliches Beschäftigungsverbot bekomme, oder woanders eingesetzt werden kann. Ich frag mich nun ob es rechtens ist mich zum Beispiel für Bürotätigkeiten oder Arbeiten an der Pforte einzusetzen, da ich ja einen Arbeitsvertrag als Physiotherapeutin habe. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich mir 8 Stunden Büroarbeit nicht vorstellen kann. Ich habe ja nicht umsonst eine andere Ausbildung erlernt. Muss die Alternativtätigkeit nicht etwas mit der Tätigkeit zu tun haben, für die man auch eingestellt wurde? Vielen Dank für die Rückmeldung!!!

von Babyfreude2021 am 03.08.2020, 16:23



Antwort auf: Andere Tätigkeit im Betrieb

Hallo, ja, darf der Arbeitgeber. Er soll sogar versuchen, Sie umzusetzen, um ein BV zu vermeiden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.08.2020



Antwort auf: Andere Tätigkeit im Betrieb

Ja, das ist rechtlich erlaubt und sogar vorgeschrieben. Solange du weiterhin dein volles Gehalt bekommst, darf der Arbeitgeber dich einteilen wo es für dich zumutbar ist (solange natürlich der Mutterschutz eingehalten wird). Er dürfte dich jetzt nicht in einer Tätigkeit einsetzen, für die ein gewisses Vorwissen bzw. eine spezielle Ausbildung zwingend erforderlich ist, aber simple Tätigkeiten wie Büro oder Empfang musst du annehmen, da du sonst keinen Anspruch auf Lohnzahlung hast. Die bezahlte Freistellung ist nur das letzte Mittel, wenn alles andere nicht möglich ist und nicht der Standard.

von Dojii am 03.08.2020, 16:32



Antwort auf: Andere Tätigkeit im Betrieb

Dein Arbeitgeber darf dich für jede Arbeit einsetzen die mit den Mutterschutz vereinbar ist. Theoretisch könntest du 8 Stunden Kaffee kochen

von misses-cat am 03.08.2020, 17:26



Antwort auf: Andere Tätigkeit im Betrieb

ja, der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, dich mit einer unschädlichen Ersatztätigkeit zu beschäftigen, um dich nicht zu gefährden. Es geht um deinen Schutz. Und weil es schließlich nur um einen begrenzten Zeitraum geht, musst du das akzeptieren oder dich unbezahlt freistellen lassen. Urlaub und Überstundenabbau kannst du natürlich auch ausschöpfen.

Mitglied inaktiv - 08.08.2020, 18:50



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