Ninscha1982
Hallo Frau Bader, Ich bekomme vom Kindsvater zusätzlich zum Kindsunterhalt gerichtlich festgelegten Betreuungsunterhalt. Wir sind seit 2014 getrennt und waren nicht verheiratet. Für 2015 waren das 12000 € und jetzt noch bis Mai 17 monatlich 500 €. Ist der Erhalt von Betreuungsunterhalt steuerpflichtig und muss ich diesen in meiner Steuererklärung als zusätzliches Einkommen angeben? Wenn ja müsste ich ca. 380 € an Steuern zurückzahlen! Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung. Schöne Grüße
Hallo, ich bin kein Steuerberater. Liebe Grüße NB
desireekk
Ja musst du angeben. Das ist die Anlage U. Eine daraus entstehende höhere Steuerlast muss dir aber der KV ersetzen. Gruß D
Ninscha1982
Aber Anlage U ist doch nur für verheiratete/geschiedene oder täusche ich mich da? Bei nicht verheirateten gilt des doch wenn dann als Sonderausgabe? Ohne Angabe Unterhalt würd ich ca. 680 zurück bekommen, mit müsst ich ca. 380 € nach zahlen. Muss er mir dann nur die 380 € erstatten oder 680 € + 380 €?
desireekk
Danngfeht es also um die Absetzung als außergewlhnliche Belastung... Wobei da Dein Einkommen gegengerechnet wird...Da wird kaum etwas für ihn bleiben... Ich habe damals an den nicht mit mir verheirateten Vater Unterhalt gezahlt (er arbeitete TZ) und es über die Anlage U geregelt, weil es so steuerlich am besten war für uns. Ging 4 Jahrelang problemlos, ist aber auch schon gut 10 Jahre her... Gruss Désirée
Ninscha1982
Ich hab gelesen, dass die Anlage U definitiv nur für verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften gilt. Da bin ich mir jetzt ziemlich sicher. Ja ich meinte außergewöhnliche Belastung. Da wird wohl mein Einkommen mit angegeben und er kann es dann nicht absetzen. Aber wie ich dass sehe, muss ich es dann auch nicht versteuern. Wir haben so ein schlechtes Verhältnis, dass ich aber kein Mitleid mit ihm hab (musste den Unterhalt ja einklagen und er verdient mehr als genung). Danke für Deine Einschätzung!
Ninscha1982
Habs inzwischen selbst raus gefunden! Falls es jmd interessiert, der Unterhalt muss nicht angegeben werden und ist somit nicht steuerpflichtig!
Paddy1987
wäre ja auch ein Witz den den Betreuungsunterhalt 2x versteuern zu lassen!!! Aber in Deutschland ist alles möglich
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