Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe 2 unterschiedliche Fragen: 1. Die Betreuungskosten in der Grundschule Sind diese mittlerweile auch zusätzlich zum Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle geltend zu machen? Die Kindergartenkosten kommen ja noch zusätzlich. 2. Barunterhaltspflicht ab 18 Ist es richtig, dass bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs nur die 900 € Selbstbehalt abgezogen werden, wenn noch ein weiteres Kind da ist und auch die Mietkosten wesentlich höher sind, als in diesem Pauschalbetrag? Vielen Dank und viele Grüße Ursel
Hallo, 1. Ein Urteil dazu gibt es nach meinem Wissen nicht. Doch müssten, wenn die Mutter arbeitet, dieses Kosten einen Merhrbedarf darstellen. Die mUtter bekommt dann ja auch weniger Unterhalt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bekomme keinen Unterhalt, gehe ja arbeiten. Mein Sohn wird in der Grundschule betreut (damit ich arbeiten gehen kann) und ich zahle dafür 110 € monatlich. Und die 2. Frage wg. Barunterhaltspflicht meines Großen? Können Sie mir dazu auch etwas antworten?
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Hallo Frau Bader, ich bin geschieden und habe 2 Kinder die bei mir leben. Ich arbeite in Teilzeit 30h und der Vater der Kinder arbeitet voll und zahlt Unterhalt den das Jugendamt berechnet hat. Muss er sich zusätzlich an den Betreuungskosten (KITA und Hort) beteiligen? Ich habe dazu verschiedene Meinungen gehört und wüßte gern wie die Rechtslag ...
Hallo, sind die Betreuungskosten (Kita) mit dem Kindesunterhalt abgegolten oder muss sich der KV zusätzlich an den Betreuungskosten beteiligen? Danke!
Hallo Frau Bader! Ich erhalte bereits einen Zuschuss zur Betreuung meines Kindes vom Arbeitgeber und bin darüber sehr dankbar. Jetzt hatte ich einer Freundin davon erzählt und wir haben diskutiert ob nur die Unterbringung oder auch die Verpflegung angerechnet werden könnte. Bsp. Wenn man 160€ Unterbringung und 70€ Verpflegung zahlt und der A ...
Hallo Frau Bader, Ich bin alleinerziehende Mutter einer fast 4 jährigen Tochter. Der Vater hat seit 1 Jahr keinerlei Kontakt zu ihr, da er es so will. Alle Versuche meinerseits scheiterten. Er zahlt lediglich Unterhalt. Ich arbeite seit einem Jahr wieder 70%, überwiegend Nachmittags/Abends. Bisher haben meine volljährigen Söhne an diesen Tagen ...
Hallo Frau Bader, nachdem der BGH nun entschieden hat, dass z.B. Tagesmutterkosten kein Mehrbedarf des Kindes, sondern berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils sind stellt sich mir die Frage: Kann der barunterhaltspflichtige Elternteil, der mit neuen Kindern und neuer Partnerin zusammenlebt die Kosten der Betreuung der "neuen" Kin ...
Sehr geehrte Frau Bader Wir wohnen im Landkreis Havelland. Dieser besteht aus diversen Gemeinden, von denen sich jede ihre eigene Beitragsordnung strickt. Unserer Gemeinde war es zum 1. Geburtstag unseres Sohnes und somit dem Ende meiner Elternzeit nicht möglich uns einen Betreuungsplatz (weder Tagesmutter noch Kita) zur Verfügung zu stellen. ...
Hallo! Ich bin nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen. Jedoch nicht in Vollzeit, sondern in Teilzeit. Seit dem erhalte ich Elterngeld Plus. Seit ein paar Wochen geht mein Sohn zu einer Tagesmutter. Mein Arbeitgeber übernimmt hierfür die Kosten. Nun hat er mir heute gesagt, dass ich die Höhe der Kosten zu meinem Gehalt mit überwie ...
Liebe Frau Bader, der Kindsvater bezahlt über die Beistandschaft den Mindestunterhalt (ca.600 €) für meine Kinder und 4,5 Jahre alt. Ich arbeite 30 Stunden und betreue die Kinder. Jetzt möchte der Vater für die Monate Mai und Juni die Betreuungskosten von meiner Tochter von mir zurück erhalten. Ist das Rechtens? Ich bezahle die Kinderbetreuun ...
Guten Abend, Ich habe ein Frage zum Thema 'Zuschuss zum Betreuungsgeld vom Jugendamt' an Sie. Wir leben in Ba-Wü (falls das eine Rolle spielt). Unsere Tochter geht seit fast einem Jahr zur Tagesmutter und wir erhalten einen Zuschuss vom Jugendamt für die Betreuungskosten. Die Kleine ist von Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 15 Uhr da. Ich arbei ...
Hallo Fr Bader Unser Sohn ist 3 Jahre alt und seit November 2021 geht in der Kindergrippe, bzw jetzt schon in den Kindergarten. Wir haben letztes Jahr über 7000 Euro für die Betreuung bezahlt, das noch mit Förderung von Jugendamt. Wie viel Geld können wir zurück bekommen nach Steuererklärung? Liebe Grüße Bebina
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