Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungskosten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungskosten

Waldfee Tinki

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Hallo Frau Bader, ich bin geschieden und habe 2 Kinder die bei mir leben. Ich arbeite in Teilzeit 30h und der Vater der Kinder arbeitet voll und zahlt Unterhalt den das Jugendamt berechnet hat. Muss er sich zusätzlich an den Betreuungskosten (KITA und Hort) beteiligen? Ich habe dazu verschiedene Meinungen gehört und wüßte gern wie die Rechtslage ist. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, diese Kosten werden entsprechend dem Gehalt zwischen den Eltern verteilt. Liebe Grüße NB


Pamo

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Hort- und Kita-Kosten werden als "Mehrbedarf" zwischen den Eltern (relativ nach Einkommen) aufgeteilt. Also: Ja, muss er, aber ohne Essensgeld. http://www.lexikon-familienrecht.de/kinderbetreuungskosten-und-unterhalt?PHPSESSID=3ced18255665897a78af877f758049ce


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