RR
Sehr geehrte Frau Bader, ich weiß jetzt nicht ob ich hier richtig bin, aber ich hätte folgende Frage: Mein Sohn (7) geht mit mir öfters mal auf einen sehr großen Abenteuerspielplatz, dieser liegt etwas außerhalb zwischen Weinbergen an der Bahnlinie. D. h. es sind in seinem Alter keine Kinder ohne Aufsicht dort. Unser Nachbarsmädchen (gleich alt wie mein Sohn, gleiche Klasse etc.) kommt oft dazu (wir sagen ihr wenn wir dort sind, sie wird von der Mutter hingebracht, Mutter bleibt aber nicht dabei) u die Kinder spielen zusammen, wir laufen anschließend zusammen heim (ca. 1 km Fußweg). Soweit alles gut. Nun ist meine Frage: Offiziell darf man ja Grundschüler auch schon mal alleine zu Spielplätzen lassen bzw. sie laufen auch mal alleine zur Schule o. Bäcker etc. Was ist jedoch wenn das Nachbarskind nun wenn die Mutter nicht dabei ist mal verunglückt o. einen Unfall verursacht etc. Bin ich dann voll haftpflichtig? Oder ist es ja eig. "alt genug" da es ja auch schon alleine zum Spielplatz könnte? Ich sage zwar immer wenn sie etwas nicht machen sollte, aber das Mädchen ist oft sehr "Wagemutig" im Klettern auf die höchsten Bäume etc...... viele Grüße
Hallo, wenn die Mutter davon ausgeht/ vereinbart ist, dass Sie mit auf das andere Kind aufpassen, haften Sie auch. Ich würde deshalb vor Zeugen ausführen, dass Sie das eben nicht tun. Liebe Grüsse, NB
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