Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuung des Kindes nach OP

Frage: Betreuung des Kindes nach OP

Steffi1989

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Hallo, Und zwar folgendes: Ich muss am Fuß operiert werden. Des sind 2 Tage stationärer Aufenthalt und anschließend mind 3 Wochen komplett auf Krücken. Den Fuß darf ich erstmal gar nicht belasten und nach den 3 Wochen nur teilweise. Mein Sohn ist 7 Monate alt. Ich kann mich somit nach der OP nicht ausreichend um ihn kümmern. Welche Möglichkeiten haben wir nun? Natürlich möchte ich das mein Mann den kleinen dann versorgt. Mein Mann arbeitet jedoch Vollzeit. Kann man ihn vom Arzt quasi mit krank schreiben lassen? Auch über die 10 Tage hinaus? Oder vlt als Haushaltshilfe? Das mein mann Elternzeit nimmt is erstens zu kurzfristig und finanziell nur schwer machbar für uns. Und seinen Urlaub braucht er für sein Studium was er neben der Arbeit noch macht. Bin da etwas ratlos. Vielen Dank schon mal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB


allmountain

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frag deinen behandelnden Arzt für wie lange und für wieviel Stunden am Tag dir eine Haushaltshilfe zusteht. Sind es quasi 3 Wochen a 8 Stunden, kannst du bei deiner KK fragen, ob dein Mann das machen kann. Dann kriegt er für den Zeitraum den Lohn ersetzt. Sind es aber weniger Stunden am Tag wäre eine ,,externe " Haushaltshilfe angebracht.


desireekk

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Hallo, er bekommt nicht den vollen Lohn ersetzt! Er wird diesen nur anteilig bekommen, janachdem wie viel er verdient... Gruss Désirée


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