lena2910
Hallo Frau Bader, ich habe mich durch die bereits gestellten Fragen gewühlt, jedoch für meine Frage keine konkrete Antwort endeckt, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen: Ich habe im März 2020 meinen Sohn bekommen und bin momentan in Elternzeit (insgesamt für 12 Monate). Da ich während der Schwangerschaft 2 Operationen hatte (Nierenstau) und weil ich Polizistin im Außendienst bin, habe ich damals ein BV erhalten. Meine Frauenärztin hat mir bereits gesagt, dass sie mir für eine eventuelle 2. Schwangerschaft ebenfalls ein BV verordnen will. Ich müsste nun zum 01.06.2021 wieder arbeiten. Wäre folgende vorgehensweise für ein Kind Nr. 2 legal bzw sinnvoll: -zum 01.06.2021 wieder auf dem Papier vollzeit Arbeit anmelden -meinen gesamten Urlaub und Überstunden (insgesamt 3 Monate) nehmen und somit noch bis zum 01.09.2020 zu Hause bleiben. -versuchen in diesem Zeitraum wieder schwanger zu werden. -dann das BV der Frauenärztin holen. Somit könnte ich bei meinem Sohn bleiben und müsste diesen nicht vorrübergehend in eine Kita geben und würde auf der anderen Seite mein Vollzeitgehalt über das BV erhalten (plus Anschließende berechnung für das Elterngeld). Vielen Dank für ihre Mühen Lena S.
Hallo, davon halte ich gar nichts. 1. Sie brauchen einen Plan B, falls Sie nicht schwanger werden (Kinderbetreuung) 2. Sie können nicht auf ein BV vertrauen (ich halte ein BV wegen gesundheitlicher Gründe im übrigen für falsch. Es hätte ein AU ausgesprochen werden müssen, was bei Beamten ja keinen Unterschied macht). So ein BV kann der FA gar nicht aussprechen Sie können ja auch in den Innendienst versetzt werden. Dann haben Sie ein Betreuungsproblem NB
misses-cat
Deine Logik hat mehrere Schwachstellen. Als erstes mittlerweile kontrollieren Krankenkassen ob du überhaupt dein Kind in Betreuung hast ( kann auch die Oma sein ) also ob du nichtschwanger deine Vollzeitstelle ausüben könntest. Zudem was machst du wenn du nicht schwanger wirst? Dann hättest du zum 1.9 ein Problemchen. Und, das wünsche ich niemanden was machst du wenn du das zweite Kind verlierst ? Selbst wenn du nach deiner Fehlgeburt für vier Wochen krank geschrieben wirst wo willst du dir eine Betreuung aus dem Ärmel schütteln???
Felica
Nein, blöder Plan. Wenn entweder jetzt schwanger werden und die letzten beiden Monate in EG Plus ändern und mit dem AG sprechen das man die EZ um die Zeit verlängert. Oder sich um eine Kinderbetreuung kümmern welche dann eben die Arbeitszeiten abdeckt. Den ohne Kinderbetreuung kann es kein BV geben, denn du musst mindestens auf dem Papier auch in der Lage sein arbeiten zu können. Ein BV ist außerdem nie zu 100% sicher. Für das neue EG ist wieder relevant was du in den 12 Monaten vor Geburt verdient hattest, wobei bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden können und außerdem die Monate in denen Du Mutterschaftsgeld bekommst. Dein Mutterschutz müsste also zwischen Juni (wenn du EG nicht verlängerst) oder August (wenn du verlängerst) beginnen damit du das gleiche EG bekommst. Alternativ, wenn du eben keine Kinderbetreuung willst, wirst du die Zeit halt mit Urlaub und Überstunden überbrücken müssen.
Felica
Revidiere, Mutterschutz muss zwischen März und Mai beginnen.
cube
Und was machst du, wenn du bis dahin nicht schwanger bist? Dann müsstest du aber ganz fix für Kind 1 einen Betreuungsplatz finden, weil du ja wieder VZ arbeiten musst. Außerdem setzt ein BV die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit voraus - das beinhaltet auch, sein Kind so betreut zu haben, dass man seinen Vertrag auch erfüllen könnte. Wenn das dann geprüft würde und du hast gar keine Betreuung geplant - nicht gut. Ebenso, der AG hat plötzlich Arbeit im Innendienst für dich - dann musst du auch sofort antreten können. Der FA ist ja gar nicht für ein BV bezgl. deines Arbeitsplatzes zuständig. Da ist erst mal der AG selbst am Zug, zu prüfen, ob der Arbeitsplatz gemäß MuSchu sicher ist und wenn nicht, ob er ihn entsprechend verändern kann oder dir eine Ersatztätigkeit zuweisen kann. Und ein BV vom FA mit Bezug auf den Arbeitsplatz kann der AG auch gut anzweifeln - zu Recht wenn er selbst gar keine Möglichkeit bekommen hat, eine Gefährdungsbeurteilung zu machen. Also insgesamt halte ich es für einen ziemlich riskanten Plan auf so viele Variablen zu bauen, die du selbst gar nicht 100% steuern kannst.
Ani123
Eine Möglichkeit wäre jetzt schnell schwanger werden und zu Sept. in Mutterschutz gehen. Du müsstest dann zwar zwischen Ablauf EZ und Beginn Mutterschutz arbeiten, wobei du da deinen Resturlaub und Überstunden nehmen kannst. In der Regel sind AG da entgegenkommend, weil sie wissen, dass ihr AN zeitnah wieder fehlen wird. Sollte es zeitlich nicht genau passen könntest du deine EZ verlängern. Das würde zwar bedeuten, dass diese als 0-Runden zahlen, würde dir ermöglichen, zuhause zu bleiben. Ob du deine EZ verlängern kannst ist vom AG abhängig, da du nicht direkt 2 Jahre gemeldet hat. Wenn es weniger ist muss der AG der Verlängerung zustimmen. Wenn 2 Jahre oder mehr gemeldet wird die Verlängerung nur gemeldet. Der AG kann kein Veto einlegen. Was mich stutzig macht ist, dass dein Kind im März 20 geboren ist. Du hast 12 Mon. EZ. Das ist bis März 21. Du schreibst, dass du erst am 1.6.21 wieder arbeiten musst. Wie ist die Zeit zwischen Ende EZ und Beginn Arbeit abgedeckt? Bzgl. BV. Das stellt der AG aus. Ich kann mir gut vorstellen, dass das bei dir wieder passiert, da Polizistin im Außendienst und schwanger nicht geht. Es steht ihm frei dich in den Innendienst zu versetzen und das zu jederzeit. Bedeutet, kann er es mit Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht und stellt ein BV aus, kann er das BV von einen auf den anderen Tag widerrufen, insofern er einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz hat. Du bist dann verpflichtet zu arbeiten. Bzgl. Betreuung und BV. Da ein BV zu jederzeit aufgehoben werden kann muss eine Betreuung für die AZ gesichert sein. Sollte mit Aufhebung des BVs die Arbeit wg. fehlender Kinderbetreuung nicht aufgenommen werden darf der AG das vorher ausgestellte BV prüfen lassen. Es kann dazu führen, dass das Gehalt vom BVan die KK zurück gezahlt werden muss, weil Arbeiten während des BVs nicht möglich gewesen wäre. Im besten Fall würde ich einen Betreuungsplatz passend zu den AZ haben. Ist das Kind bsp. in der Krippe und hat einen 8-Std.-Platz, so muss es den nicht voll nutzen. Bsp. geht das Kind nur 3 Tage für 4-5 Std. hin, um den Kontakt zur Betreuungsstätte zu halten. Sollte dann das BV aufgehoben werden kann das Kind die voll gebuchte Zeit nutzen. Und auch für eine werdende Mutter hat es Vorteile, dass das Kind bsp. für 3 Tage á 4-5 Std. zur Betreuung geht. Sie kann Termine bzgl. der Schwangerschaft alleine wahrnehmen (mit Kleinkind ist das stressiger, denn für den ist bsp. Ultraschall "Baby gucken, nicht interessant), Haushalt machen und auch mal bsp. in Ruhe einen Film schauen, ausruhen, entspannen-Zeit für sich haben. Desweiteren hat die Mama noch den halben bzw. ganze Tage mit ihrem Kind.
Chantie
Das gibt es doch gar nicht, du kannst doch einfach Innendienst machen im Tagdienst? Du warst bestimmt einfach krankgeschrieben bei vollen Bezügen. Das müsstest du dann wieder machen, aber mit welcher Begründung? Ziemlich schäbig das so ausnutzen zu wollen. Ich bin selbst Polizistin und deswegen regt mich so was ziemlich auf! Leider kann das System als Beamtin gut ausgenutzt werden...
mellomania
arbeitsplatz betrifft. wenn das jetzt schon so war, war es falsch! das kann kontrolliert werden von der kk. jede polizisitin kann innendienst machen. wenn ich solche pläne schon lese...
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind zur Welt gebracht. Und bin aktuell wieder schwanger. Et September 24. Kann ich noch mein elterngeld optimieren? Oder hätte ich mich dazu 23 ein Kleingewerbe anmelden müssen? Vg Sabrina
Hallo, Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind geboren und arbeite seit September 23 wieder teilzeit 15 Stunden. Mein zweites Kind kommt im September 24. Stimmt es das man die Höhe vom elterngeld wieder vom ersten Kind erreichen kann, Wenn man sich selbstständig macht? Reicht auch eine Tätigkeit wie prowin Vertreterin? Ich glaube hier wird ja a ...
Hallo, ich bin als Vater gerade in Elternzeit. Ich habe 3 Jahre EZ beim AG eingereicht und arbeite gerade in Teilzeit. Im Lebensmonat 25 von Kind 1 erwarten wir unser 2. Kind. Für das 2. Kind möchte ich auch Elternzeit nehmen: LM 1, LM 5, LM 10-15 ohne zu arbeiten mit Elterngeldbezug. Die Monate dazwischen mit arbeiten in Teilzeit, ab LM 16 wi ...
Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme voraussichtlich am 9.9.24 mein zweites Kind. Bei meinem ersten Kind (geb. am 12.07.22) konnte ich durch den Verzicht auf Ausklammerung des ersten Mutterschutzmonates genug Monate in der Steuerklasse 3 erreichen, um mehr Elterngeld zu erhalten. Bei der zweiten Schwangerschaft habe ich bereits im Januar die St ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin frisch schwanger mit dem zweitem Kind, ET 01.02.2025. Nun habe ich eine Frage bzgl. des möglichen Elterngeldes, ganz knapp könnte ich denke ich den so genannten "Elterngeldtrick" anwenden. Vorab zur Info: Ich bin Angestellte und derzeit noch in Elternzeit. 1. Kind 07/22 geboren, Mutterschaftsleistungen und ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist: Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten im November unser 1. Kind. Ich möchte dann gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld als Basiselterngeld die ersten 12 Monate nehmen. Ab dem 13. Monat bietet mir mein Arbeitgeber (Sparkasse, öffentlicher Dienst) die Möglichkeit an auf Stundenbasis im Telefoncenter zu arbeiten. Dann würde ich nach TVÖD-S ...
Guten Morgen, mein erstes Kind ist Mitte Januar 2023 geboren, Mutterschutzleistungen habe ich ca. von Ende November 2022 bis Mitte März 2023 erhalten. Anschließend habe ich bis Januar 2024 Elterngeld erhalten. Seit Oktober 2023 arbeite ich wieder in Teilzeit. Mein zweites Kind soll Anfang November 2024 geboren werden, der Mutterschutz beginnt E ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit dem 2. Kind schwanger. Das erste Kind hat den Nachname des Vaters. Soweit ich weiß, war es bisher so, dass dieser Name dann auch automatisch für weitere Kinder als Nachname gilt. Wie ist es denn jetzt aber durch das neue Namensrecht? Dürfte unser zweites Kind jetzt auch meinen Nachnamen tragen? Oder ...
Die letzten 10 Beiträge
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit