AnnkaMe
Hallo Frau Bader, seit Ende April diesen Jahres befinde ich mich in Elternzeit. Bis zu Beginn meines Mutterschutzes war ich kaufmännische Angestellte in einem Industriebetrieb. Im Mai wurde an alle Mitarbeiter eine steuerfreie Sonderzahlung, die sogenannte Coronaprämie bezahlt. Diese habe ich jedoch nicht erhalten, da ich mich in Elternzeit befinde, so die Begründung meines Arbeitgebers. Viele in meinem Bekanntenkreis, die sich ebenfalls in Elternzeit befinden, haben die Sonderzahlung allerdings trotzdem erhalten. Können Sie mir in diesem Anliegen weiterhelfen? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Hallo, das Bundesfinanzministerium gab bekannt, dass der Arbeitgeber Sonderzahlungen im laufenden Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei an Arbeitnehmer auszahlen könne. Der Arbeitgeber soll nach Aussage des Finanzministers dadurch die Möglichkeit erhalten, das Engagement seiner Belegschaft in der aktuellen Corona-Krise finanziell zu würdigen. Es gibt also keine genauen Vorgaben dazu, wird aber wahrscheinlich von der Dauer der Beschäftigung in dem entsprechenden Zeitraum abhängen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Hm, kommt drauf an: im öffentlichen Dienst z.B. war die Zahlung im letzten Jahr an eine tatsächliche Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitraum gebunden. Wenn du seit April in EZ bist, hast du in diesem Jahr wahrscheinlich nicht aktiv gearbeitet (ab wann warst du im Muschu?). Wenn dein AG also ein Arbeitsleistung innerhalb diesen Jahres zur Bedingung macht, kannst du Pech haben.
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