Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besteht Anspruch auf ALG, wenn der Arbeitsvertrag in der Elternzeit endet?

Frage: Besteht Anspruch auf ALG, wenn der Arbeitsvertrag in der Elternzeit endet?

Helly1993

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Sehr geerhe Frau Bader, zunächst einmal vielen dank für Ihre Bemühungen. Nun zu meiner Frage. Mein ET ist der 01.07.2019. Mein Arbeitsvertrag ist bis zum 31.08.2019 befristet. Damit ist der Mutterschutz nach der Geburt abgedeckt und eine Woche Elternzeit. Danach würde ich gerne 12 Monate Elterngeld beziehen. Habe ich nach diesen 12 Monaten Elterngeldbezug Anspruch auf ALG1? Oder muss ich mich bereits während des Elterngeldbezugs arbeitssuchend/arbeitslos melden? Vielen Dank vorab !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, während der Elternzeit (die eigentlich keine ist) stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Sie können der Agentur für Arbeit schriftlich mitteilen, dass Sie kein Arbeitgeber mehr haben, jedoch nicht arbeitssuchend sind und dann eben den Antrag stellen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


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