Ajina
Sehr geehrte Frau Bader, bevor ich innerlich verrückt werde, wende ich mich mal an dieses Forum. Meine Situation ist etwas kompliziert. Als ich 04/2011 meine Schwangerschaft erfuhr, wurde auch mein Betrieb neu geboren und ist mit einem anderem Fusioniert. Der neue Eigentümer hat bis heute viele Angstellte des Betriebes entlassen. Darunter sollte auch ich zählen. Zu diesem Zeitpunkt habe ich erfahren das ich Schwanger bin und habe mich natürlich auf das Mutter-Schutzgesetz berufen. Da er mein Verwaltungsposten nicht halten konnte, wurde ich zu "Tischarbeit" bei laufenden Maschinen gestellt. Es sind einige Dinge vorgefallen die ich hier nicht nennen möchte und bin wegen dieser ins Beschäftigungsverbot gegangen. In einem damaligen Gespräch habe ich dem neuen Inhaber und dessen Unternehmensberater gesagt das ich erstmal 2 Jahre Elternzeit nehmen muss, aufgrund der großen Not hier in Sachsen wegen Krippenplätzen (es fehlen bei uns derzeit bis zu 1000 Stck) So habe ich vorerst vorraussichtlich 2 Jahre Elternzeit genommen (im schreiben am AG steht drin bis spätestens 11/2013) und ihm auch versprochen dass sobald ich eine Zusage habe, ich mich bei Ihm melde und dann gerne wieder arbeiten möchte. (Dies habe ich nicht schriftlich) Mir ist natürlich klar das er mich immer noch kündigen will. Damals für die Stadt brauchte ich eine Bestätigung von ihm dass ich angestellt bin. Erst nach 2 Briefen+ 1 mal Einschreiben und der Sachbearbeiterin der Stadt, kam ein FAX mit der gewünschten Bestätigung. Nach der Geburt meines Sohnes habe ich mein Favoriten "Krippe" monatlich und ab Juni wöchentlich telefonisch kontaktiert. Nun ist etwas passiert das jede Mutter freut. Durch einen glücklichen Zufall darf mein Sohn ab Dez. eher in die krippe und so kann ich auch eher wieder arbeiten. Endlich. Nun verlangt aber die Krippe eine aktuelle Bestätigung. Und natürlich dem Wissen dass ich wirklich wieder, geplant Feb 2013, wieder arbeiten gehe (irgendwo). Ich habe bereits vieles über Verkürzung gelesen. In meinen Fall konnte mein AG die Stellen nicht besetzen, bis jetzt sind immer wieder Leute entlassen worden. (sicher aufgrund der schlechten Wirtschaftslage). Ein pesönliches Gespräch mit meinen AG findet seit meinem Beschäftigungsverbot nur auf Papier statt. Ein richtigen Termin habe ich bis jetzt nie erhalten um die Situation zu klären. Für die Krippe ist nur wichtig das ich angestellt bin und der Eintrag gegeben ist das ich ab Feb wieder arbeite. Ob ich da in dem Betrieb zum 03/2013 gekündigt werde und vielleicht dann noch 02/2013 beurlaubt bin, dass ist egal. Inwieweit ist mein AG verpflichtet mir zu Bestätigen das ich bei ihm gearbeitet habe, bzw arbeite? Was sind gesetzliche Fristen die ich ihm geben muss (ich brauch die Bestätigung noch bis Ende Dez 2012 für meine Krippe) um so ein Schreiben zu bearbeiten? Wäre es in seiner derzeitigen Lage (Gerüchte sagen das er plant das objekt zu verkaufen) nicht eher ungünstig mir da einen Strick zu drehen und mir die Verkürzung nicht zu gestatten? Was tue ich wenn dieser diese Bestätigung nicht schickt und mich auflaufen lässt? Er will mich ja nicht zurück, weicht jeglichen Versuchen mit ihm persönlich zu reden aus! Eine Anstellung selbst auf Teilzeit ist laut kollegen schwierig (lohn fehlt seit 3 Monaten) Ich habe jetzt der Sekrätärin die Unterlagen gegeben und gegenzeichnen lassen (bezgl. Erhalt und Vollständigkeit). Diese hat mir zugesichert (weitere Person anwesend im Raum: Zeuge) das das Schreiben noch diese Woche unterschrieben bei mir liegt! Ich habe es nicht hier!!! Kann ich die Elternzeit kürzen und ohne weiteres kündigen? (Immerhin reicht auch eine Pauchalstelle oder ein Minijob für meine Bestätigung?) Inwieweit muss ich hier Fristen einhalten? Die Problematik ist "ohne Bestätigung eines Angestelltenverhältnis" kein langfrisitig gesicherter Krippenplatz. Ich bin in einem Verhältnis, hat der AG keine Pflichten die ich Einfodern kann oder auf die ich verweisen kann in meine Schreiben? Der Wunsch immer auf persönliches Gespräch wurde ja seit Beschäftigungsverbot nicht erfüllt! Was meint ihr? Was meinen Sie? Vielen Dank fürs Lesen. P.S.: Natürlich bewerb ich mich. Es geht mir nur ums rechtliche. Vorallem wenn ich nicht so schnell was finde muss ich mich auf irgendwas berufen
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und Fragen kurz und allgemein. Liebe Grüße, NB
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