Ich bin bereits in Elternzeit und erwarte nun das 2. Kind. Muss ich meinem Arbeitgeber wieder eine Bescheinigung über den Geburtstermin abgeben? Oder genügt es ihn zu informieren (bereits geschehen) und dann die Elternzeit für das 2. Kind schriftlich zu beantragen, wenn es geboren wurde.
Mitglied inaktiv - 03.06.2008, 21:17