Cristina Ion
Liebe Frau Bader, mein ET ist der 05.03.15 und befinde mich ab gestern (22.01) in Mutterschutz. Am 21.01 habe ich eine Bescheinigung für die Mutterschutz vom FA bekommen und habe diese an die KK geschickt. Auf der zweiten Bescheinigung steht, dass es beispielsweise zur Vorlage beim Arbeitgeber dient. Ist man verpflichtet, diese dem Arbeitgeber zu senden? Da es mir während der SS gekündigt wurde und anschließend vom FA ein Beschäftigungsverbot erhalten habe, ist die Situation relativ angespannt. Lieber würde ich vermeiden, wieder Kontant mit dem Chef aufzunehmen. Dem Arbeitgeber hatte ich am Anfang eine Kopie des Mutterpasses geschickt, drauf steht auch der mutmaßliche ET. Ist das rechtlich gesehen ausreichend? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Schöne Grüße I.C.
Hallo, der Arbeitgeber braucht dies wegen dem Arbeitgeberzuschuss zur Krankenkasse. Schicken Sie es ihm Einwurf-Einschreiben zu Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, der AG braucht die Bescheinigung um die Erstattung des AG Zuschusses zu beantragen. Ist doch nur ein Brief. Einschrieben mit Rückschein, dann bist Du abgesichert.
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