Cristina Ion
Liebe Frau Bader, mein ET ist der 05.03.15 und befinde mich ab gestern (22.01) in Mutterschutz. Am 21.01 habe ich eine Bescheinigung für die Mutterschutz vom FA bekommen und habe diese an die KK geschickt. Auf der zweiten Bescheinigung steht, dass es beispielsweise zur Vorlage beim Arbeitgeber dient. Ist man verpflichtet, diese dem Arbeitgeber zu senden? Da es mir während der SS gekündigt wurde und anschließend vom FA ein Beschäftigungsverbot erhalten habe, ist die Situation relativ angespannt. Lieber würde ich vermeiden, wieder Kontant mit dem Chef aufzunehmen. Dem Arbeitgeber hatte ich am Anfang eine Kopie des Mutterpasses geschickt, drauf steht auch der mutmaßliche ET. Ist das rechtlich gesehen ausreichend? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Schöne Grüße I.C.
Hallo, der Arbeitgeber braucht dies wegen dem Arbeitgeberzuschuss zur Krankenkasse. Schicken Sie es ihm Einwurf-Einschreiben zu Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, der AG braucht die Bescheinigung um die Erstattung des AG Zuschusses zu beantragen. Ist doch nur ein Brief. Einschrieben mit Rückschein, dann bist Du abgesichert.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin heute bei 33+0 und könnte mir ab heute bei meinem Frauenarzt die Bescheinigung für den Mutterschutz ausstellen lassen. Ich habe erst nächste Woche wieder einen Arzttermin, bei 34+1. Dieser Termin ist bei einem Vertretungsarzt, da mein Arzt Osterurlaub hat. Bei meinem Arzt bin ich erst wieder in 3 Wochen, bei 36+1. Der Vertretungsarz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe mein Kind 4 Wochen zu früh bekommen und damit ein Anrecht auf 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Die Bestätigung des Krankenhauses habe ich der Krankenkasse vorgelegt. Diese hat akzeptiert und eine Bescheinigung für den Arbeitgeber erstellt, dass sie den Mutterschutz auf 12 Wochen nach der Geburt ausweiten. Mein ...
Hallo Frau Bader, Ich bin jetzt in der 32 SSW und komme gerade vom 3. Großen Screening. Ich hatte den Arzt gefragt ob er mir die Bescheinigung mitgeben könnte für das Mutterschutzgeld für die Krankenkasse. Er sagte das wäre noch viel zu früh. Jetzt habe ich erst in 3 Wochen den nächsten Termin bekommen, da bin ich aber bereits schon 4 Tage im Mu ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell