Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Abend.,Habe letzte Woche ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber gehabt zwecks wieder dort arbeiten nach der Elternzeit. Den neuen Vertrag Teilzeit wurde bereits unterzeichnet. Habe jedoch vor einigen Tagen erfahren dass ich erneut schwanger bin, was soll ich jetzt machen. Außerdem wollte ich wissen ob der Arbeitgeber erneut fragen muss ob ich ins Beschäftigungsverbot gehen möchte. Vielen Dank im voraus Gruß Uta L.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der Arbeitgeber musste noch nie fragen, ob Sie in ein Beschäftigungsverbot gehen möchten. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsprüfung durchführen.sollte dabei herauskommen, dass eine Gefahr für Mutter und Kind bestehen muss er versuchen, Sie auf eine andere Position zu besetzen und erst wenn das nicht möglich ist darf er ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Seit 2018 wird das sehr streng gehandhabt. Liebe Grüße NB


Lewanna

Beitrag melden

Erstmal musst du deinem AG die Schwangerschaft mitteilen. Er muss dann eine Gefährdungbeurteilung machen. Ist deine Arbeit für Schwangere geeignet gehst du ganz normal Teilzeit arbeiten. Ist sie es nicht, muss dein AG versuchen dich umzusetzen und wenn das nicht geht ein BV aussprechen. Du hast da kein Mitspracherecht. LG


mellomania

Beitrag melden

du entscheidest nicht, ob du in ein BV gehen möchtest oder nicht. der AG alleine!! entscheidet nach der gefährdungsbeurteilung, ob dein arbeitsplatz geeignet ist um als schwangere dort zu arbeiten oder nicht. wenn nicht, muss der dir ersatztätigkeiten geben, die du annehmen musst, auch wenn sie nicht deiner qualifikation entsprechen. erst wenn das alles nicht geht, spricht der AG das BV aus. aber mitspracherecht oder entscheidungsgewalt hast du natürlich nicht. ein bv ist kein wunschkonzert sondern die letzte möglichkeit, wenn alle stricke reißen.


Felica

Beitrag melden

Das ist ganz simpel, du teilst deinem AG nun mit das du schwanger bist. Am besten nachdem ein Arzt das auch bescheinigt hat. Dein AG prüft dann ob er eine Tätigkeit hat welche mit dem Mutterschutz übereinstimmt. Hat er das, gehst du normal so arbeiten wie ihr es festgelegt habt und du bekommst das TZ-Gehalt was ihr vereinbart habt. Dann geht es irgendwann in den Mutterschutz und dann wenn du willst in die EZ. EG wird dann anteilig nach deinem TZ.-Gehalt berechnet, je nachdem wie lange du in EZ warst und vor allen wie lange du EG hattest, kommen evtl auch noch ein paar Monate von vor dem ersten Kind dazu. Hat dein AG keine geeignete Arbeit, muss er dich ins BV schicken. Wobei du das auch ablehnen kannst. Was er nicht machen kann ist dich zu fragen, was dir lieber wäre. Entweder er hat einen Grund für ein BV, oder er hat diesen nicht. Sollte es zum BV kommen, gibt es auch da eben den TZ-Lohn. Rest siehe oben.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es ist ja die zweite Schwangerschaft, meine Kollegin wurde gefragt ob sie ins Beschäftigungsverbot gehen will. Bei meiner ersten Schwangerschaft hab ich bis 6wochen vorher gearbeitet es gab chlostriedien schwer heben ohne Rücksicht. Desshalb wollt ich wissen ob er bei erneuter Schwangerschaft fragt.


mellomania

Beitrag melden

weil es nicht rechtens ist. wer geld möchte, muss arbeiten. wie oben erwähnt muss der chef das klären. DU NICHT.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Okay vielen dank


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...