Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Guten Abend.,Habe letzte Woche ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber gehabt zwecks wieder dort arbeiten nach der Elternzeit. Den neuen Vertrag Teilzeit wurde bereits unterzeichnet. Habe jedoch vor einigen Tagen erfahren dass ich erneut schwanger bin, was soll ich jetzt machen. Außerdem wollte ich wissen ob der Arbeitgeber erneut fragen muss ob ich ins Beschäftigungsverbot gehen möchte. Vielen Dank im voraus Gruß Uta L.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Arbeitgeber musste noch nie fragen, ob Sie in ein Beschäftigungsverbot gehen möchten. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsprüfung durchführen.sollte dabei herauskommen, dass eine Gefahr für Mutter und Kind bestehen muss er versuchen, Sie auf eine andere Position zu besetzen und erst wenn das nicht möglich ist darf er ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Seit 2018 wird das sehr streng gehandhabt. Liebe Grüße NB


Lewanna

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Erstmal musst du deinem AG die Schwangerschaft mitteilen. Er muss dann eine Gefährdungbeurteilung machen. Ist deine Arbeit für Schwangere geeignet gehst du ganz normal Teilzeit arbeiten. Ist sie es nicht, muss dein AG versuchen dich umzusetzen und wenn das nicht geht ein BV aussprechen. Du hast da kein Mitspracherecht. LG


mellomania

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du entscheidest nicht, ob du in ein BV gehen möchtest oder nicht. der AG alleine!! entscheidet nach der gefährdungsbeurteilung, ob dein arbeitsplatz geeignet ist um als schwangere dort zu arbeiten oder nicht. wenn nicht, muss der dir ersatztätigkeiten geben, die du annehmen musst, auch wenn sie nicht deiner qualifikation entsprechen. erst wenn das alles nicht geht, spricht der AG das BV aus. aber mitspracherecht oder entscheidungsgewalt hast du natürlich nicht. ein bv ist kein wunschkonzert sondern die letzte möglichkeit, wenn alle stricke reißen.


Felica

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Das ist ganz simpel, du teilst deinem AG nun mit das du schwanger bist. Am besten nachdem ein Arzt das auch bescheinigt hat. Dein AG prüft dann ob er eine Tätigkeit hat welche mit dem Mutterschutz übereinstimmt. Hat er das, gehst du normal so arbeiten wie ihr es festgelegt habt und du bekommst das TZ-Gehalt was ihr vereinbart habt. Dann geht es irgendwann in den Mutterschutz und dann wenn du willst in die EZ. EG wird dann anteilig nach deinem TZ.-Gehalt berechnet, je nachdem wie lange du in EZ warst und vor allen wie lange du EG hattest, kommen evtl auch noch ein paar Monate von vor dem ersten Kind dazu. Hat dein AG keine geeignete Arbeit, muss er dich ins BV schicken. Wobei du das auch ablehnen kannst. Was er nicht machen kann ist dich zu fragen, was dir lieber wäre. Entweder er hat einen Grund für ein BV, oder er hat diesen nicht. Sollte es zum BV kommen, gibt es auch da eben den TZ-Lohn. Rest siehe oben.


Mitglied inaktiv

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Es ist ja die zweite Schwangerschaft, meine Kollegin wurde gefragt ob sie ins Beschäftigungsverbot gehen will. Bei meiner ersten Schwangerschaft hab ich bis 6wochen vorher gearbeitet es gab chlostriedien schwer heben ohne Rücksicht. Desshalb wollt ich wissen ob er bei erneuter Schwangerschaft fragt.


mellomania

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weil es nicht rechtens ist. wer geld möchte, muss arbeiten. wie oben erwähnt muss der chef das klären. DU NICHT.


Mitglied inaktiv

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Okay vielen dank


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