Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot

MeineKleineMaus

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Hallo Frau Bader, meine Frauenärztin weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszustellen. Sie hatte mal Probleme und stellt deswegen nur Krankenscheine aus.Ich hab ein Bürojob, massive Schmerzen, werde von der Vorgestzten gemobbt. Krank war ich jetzt leider schon 6 Wochen mit Unterbrechungen. Meine Frage, kann und darf auch mein Hausarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen? Auf einem Krankenschein steht unter anderem die Diagnose O09.4, was nur besagt in welcher Woche ich bin. Die anderen Diagnosen sind wegen Mobbing, vom Hausarzt ausgestellt. Wird dieser Schein auch der Schwangerschaft zugeordnet? Nur weil die Schwangerschaftswoche drauf steht? Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich kann Mobbing zu einem Beschäftigungsverbot führen. Es muss dem Arbeitgeber aber der Grund für das Beschäftigungsverbot mitgeteilt werden. Anders als bei einer Krankschreibung. Wenn Sie massive Schmerzen haben, ist eine Krankschreibung das richtige Mittel. Eine Krankschreibung geht dem Beschäftigungsverbot vor. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Massive Schmerzen sind eher eine Diagnose für eine AU als für ein BV. AU hat Vorrang vor einem BV.


mellomania

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das sind indikatoren für eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. aber nicht für ein beschäftigungsverbot. au geht immer vor bv


MeineKleineMaus

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Um alle Beschwerden genau aufzulisten, würde hier zu weit führen. Meine Fragen waren nicht ob die Schmerzen für ein BV reichen, sondern andere. Mir geht es um die Rechtslage ob der Hausarzt es generell darf. Und Anrechnung Vorerkrankungen in der Schwangerschaft beim Arbeitgeber. Und hoffe hier eine kurze rechtliche Hilfe zu bekommen. Trotzdem lieben Dank für eure Antworten.


mellomania

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ist das mobbing problem, welches du siehst, im betrieb bekannt? ist der betriebsrat eingeschaltet? vielleicht klärt ein gespräch die situation. seit wann fühlst du dich gemobbt? einfah zum hausarzt gehen und sagen, ich werde gemobbt, ich möchte ein bv wird schwierig. erst wenn eben gesprächte geführt sind und sich die situation nicht bessert, könnte man drüber sprechen. deine vorgesetzte hat ja auch einen chef. diese schiene müsstest du zuerst fahren...


Strudelteigteilchen

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Grundsätzlich kann Mobbing ein Grund für ein BV sein, und das kann auch der Hausarzt ausstellen. Die Frage ist natürlich, ob ihm Deine Angabe so reicht. Im Gegensatz zur AU darf der AG bei einem BV nachfragen, warum es ausgestellt wurde, damit er das Problem gegebenenfalls abstellen kann. (Und thumbs up für Dich, daß Du nicht in den Rechtfertigungsmodus verfällst, der hier immer wieder gerne eingefordert wird, damit die Forengemeinde die Berechtigung des BV lang und breit diskutieren - und meistens verwerfen - kann.)


mellomania

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mobbing ist ein grund für ein bv ABER einfach zum arzt gehen und sagen man wird gemobbt, der ag hingegen weiß von dem mobbing nix, kann auch nix dagegen unternehmen, es finden keine gespräche statt,geht nicht. daher erst die schiene mit dem arbeitgeber und wenn das nix bringt, DANN bv auch hier, erst werden schmerzen angegeben, das akzeptiert die gyn nicht und stellt kein bv aus und dann wird von mobbing geredet. und daher der hinweis, dass eben erst der AG involviert werden muss. :-) hat mit lang und breit diskutieren nix zu tun. wenn das mobbing NACH gesprächen eben nicht endet, kann man das anbringen. aber von vorneherein einfach so? hmmm


Strudelteigteilchen

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Aber das liegt doch in der Verantwortung des Arztes! Der wird das beurteilen müssen - und sicher macht es auch einen Unterschied, ob zum Beispiel die Schwangere zitternd und heulend vor ihm sitzt, oder cool und gelassen, ob sie vielleicht sogar schon körperliche Beschwerden hat, ob sie in einem kleinen Laden arbeitet, der nur aus dem AG und ihr besteht, oder in einem Konzern mit Betriebsrat und Mobbing-Beauftragten und allem Zipp und Zapp. Der Arzt wird das abwägen - und das schafft er sicher auch ohne Deine Hilfe. Hast Du gar kein Vertrauen in die Ärzte in diesem Land? Und würdest Du auch tausend mal nachfragen, ob das alles so seine Richtigkeit hat, wenn es um eine Krebsdiagnose handeln würde? Die AP hatte eine ziemlich klare Frage, die sich mit "Ja" oder "Nein" beantworten läßt. Versuch mal, auf eine klare Frage mit einer klaren Antwort zu reagieren. Du schaffst das! Tschakka!


Felica

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Ja, auch der Arzt kann das BV aussprechen. Das kann theoretisch jeder Arzt. Der Ag wie aber auch die KK können das anzweifeln. Der AG wenn er gar keine Kenntnis vom Mobbing hat und entsprechend daran nichts ändern kann. Die KK weil Vorerkrankungen eigentlich keine Rolle bei dem BV spielen dürfen und wenn eher die AU angeraten ist. das kann im übrigen auch erst in Monaten passieren, weil die nicht gerade die schnellsten sind. Sehr ärgerlich wenn man bereits in EZ ist und dann die KK kommt, das das BV zu Unrecht war und eine AU mit Krankengeld eigentlich hätte greifen müssen. Sehr misstrauisch dürften die werden wenn nicht der Frauenarzt das BV ausstellt, sondern ein anderer Arzt. Wenn der Frauenarzt sich schon weigert, dann wahrscheinlich weil er ahnt das das BV nicht haltbar wäre. Sonst müsste er nichts befürchten. Für die welche das nicht glauben: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Wer-spricht-Beschaeftigungsverbot-aus_87398.htm https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/beschaeftigungsverbot-schwangerschaft Davon ab kannst du doch zum Betriebsarzt gehen. Wie mir mein FA gestern mitgeteilt hat ist das seit neusten Pflicht für jeden AG. Sprich jeder AG muss entweder einen eigenen Betriebsarzt haben oder mit einem zusammen arbeiten, der dann im falle einer Schwangerschaft auch die Gefährdungsbegutachtung macht. Da Schweigepflicht und übergeordnetes Interesse wäre das wegen Mobbing doch eine Option. Damit hättest du dann auch mehr in der Hand wenn der das ganze auch als gegeben ansieht.


mellomania

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es ist nunmal nicht so einfach. die ärztin weiß, warum sie kein bv ausstellt. sie hatte schonmal probleme. der AG kann und wird ein bv wegen mobbing hinterfragen denn er wird und muss die möglichkeit haben, das eventuell mobbende etwas zu entfernen bzw. zurechtzuweisen. man kann nicht einfach zum arzt, sagen, man wird gemobbt und zack bv. woher will der arzt wissen, ob sie richtige angaben macht? wenn ein bv gerechtfertigt ist, dann ist es gerechtfertigt. und mobbing ist scheiße. aber auf die frage, ob sie mit dem AG bereits darüber gesprochen hat DAMIT er das beendet, kam bisher keine antwort. da darf man sich seinen teil denken oder? denn mobbing hört nicht auf! sie kriegt ein bv, juhuu, bleibt zu hause, elternzeit, zurück und zack, gehts weiter. und dann? das übel an sich muss weg. wie eben bei andren krankheiten auch. es reicht nicht nur die symptome zu behandeln :-) und krebs ist beweisbar. ne?


Strudelteigteilchen

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Der Krebs wäre HIER nicht beweisbar, und das muß er auch nicht. Einfache Frage: Darf der Hausarzt ein BV aussprechen? Einfache Antwort: Ja, er darf. Ob er es TUT, steht auf einem anderen Blatt. Er wird wahrscheinlich Rückfragen stellen und die Gesamtsituation beurteilen. Das ist SEIN Job, dafür wird er bezahlt. Selbst wenn DU hier zu dem Schluß kommst, daß ein BV gerechtfertigt ist, hilft das der AP nicht weiter, denn der Arzt kann zu einem anderen Ergebnis kommen. Und wenn jemand (AG, KV) Rückfragen stellt, wird ER darlegen müssen, wie er zu der Entscheidung gekommen ist. Ich wäre mir übrigens nicht so sicher, daß der AG ein BV wegen Mobbing hinterfragt. Entweder das Mobbing ist belegbar, dann wirft das ein schlechtes Licht auf die Firma und er will es gar nicht so genau wissen. Oder es ist nicht belegbar, dann hält er die AN für eine wehleidige Tusse und ist froh, wenn sie weg ist. Ich als Vorgesetzte würde jedenfalls nicht nachfragen. Das mag moralisch verwerflich sein, aber ich habe wirklich zu viel zu tun, als daß ich mich mit sowas herumschlagen wollen würde.


mellomania

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mobbing und nicht sicherer arbeitsplatz. beim nicht sicheren arbeitsplatz stellt der AG das bv aus wenn er, wie er müsste, den platz nicht sichern kann, also das übel entfernt. sozusagen. beim mobbing kann grad jeder kommen, sagt er wird gemobbt. das übel bleibt, ein hausarzt der die situation nicht kennt, ist ja nix medizinisches, darf ein bv ausstellen, das keiner kontrolliert, das übel bleibt und die dame bleibt daheim. erkläre mir dahinter bitte die logik. ist nicht böse gemeint. aber das kanns ja nicht sein. dass mobbing scheiße ist, ist klar. aber warum bekomt der AG nicht die möglichkeit, das zu klären? die mobbende person zurechtzuweisen, damit die schwangere normal arbeiten kann?


Felica

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Letzteren Satz kann ich wo nur zustimmen. meine Erfahrung, spätestens nach der EZb wird man solche Mitarbeiter schnellstens los. Im Idealfall kommen die erst gar nicht wieder, wenn doch, schaut man halt wo man es ungemütlich machen kann. Klappt recht schnell meistens über die Schiene das man sich weigert solche An zu ihren Wunschzeiten nach de EZ zu beschäftigen. Dank wenig flächendeckender Kinderbetreuung ist das für viele AG recht leicht. Aber mancher AG geht den Weg der Anzweifelung des Mobbings sehr wohl. Es kann nämlich eine Kündigung begründen. Aber auch teure Schadensansprüche. Kann ja gut sein das man den loswerden will der da angeblich mobbt. Da die TE in der Beweislast ist, sollte das ja dann kein Ding sein. Die Aussage, xy mobbt mich wird da aber nicht reichen. Spätestens nach der EZ wird da dann ja wieder Thema sein. Dürfte bei Kollegen nur wenig gut ankommen wenn bekannt wird, TE hat wegen Mobbing ein BV bekommen, da können auch die unangenehm werden. Vor allen wenn wie gesagt haltlos.


mellomania

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warum der AG beim arbeitsplatz an sich mitmischen darf muss wie auch immer, beim mobbing aber nicht, obwohl beides ausschließlich seinen betrieb und die mitarbeiter dort betrifft. das hätte ich gerne erklärt


Strudelteigteilchen

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Er darf selbstverständlich und wahrscheinlich sollte er auch. Aber viele wollen schon unter normalen Umständen nicht, und in so einem Fall - AN hat BV und kommt wahrscheinlich auch nicht so schnell wieder - geht die Motivation, sich darum zu kümmern, wahrscheinlich gegen Null. Das "Problem" ist ja nun erstmal gelöst, und bis die angeblich oder tatsächlich Gemobbte wiederkommt ist verdammt viel Wasser die Isar runtergeflossen. Wer weiß, wie die Zusammensetzung in der Abteilung dann aussieht.... Ja, die Welt ist pöse! @ Felicia: Die AN ist nur dann in der Beweispflicht, wenn der AG erstens die Begründung wissen will und diese dann zweitens anzweifelt. Was er - siehe oben - wahrscheinlich nicht tut. Kostet ihn ja nix....


Strudelteigteilchen

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Mir geht es alleine darum, daß die Berechtigung hier im Forum sowieso NIE und NIMMER abschließend beurteilt werden kann. Trotzdem wird es immer wieder versucht. Es wäre hilfreich, wenn man sich hier in diesem Forum auf die potentiellen rechtlichen Folgen eines BV beschränken könnte. Und dieses leidige "Ich beurteile, ob Dir ein BV zusteht oder nicht!" einfach lassen könnte. Das gehört hier einfach nicht hin.


Dream2014

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Die Frage ist wieso BV? Man hat doch Beschwerden die eine Krankschreibung rechtfertigen. Aber klar mit wieviel? 67 % des Gehaltes kommt man ja nicht aus - da ist doch klar das man dann plötzlich gemobbt wird um ein BV zu erhalten um dann 100 % zu kassieren und nicht arbeiten zu müssen. BV wenn man einen Bürojob hatte finde ich mehr als lächerlich.


Felica

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Aber Strudelteigteilchen, Du bewertest doch auch statt dich nur auf die eigentliche Frage zu beschränken. Sobald der AG den Vorwurf Mobbing mitbekommt, muss er dem nachgehen. rein vom rechtlichen her. Ob er es dann macht oder nicht, ist eine Wertung deinerseits. Rechtlich muss er, selbst dann wenn die unliebsame Mitarbeiterin dann erst ins BV entschwindet und anschließend in die EZ.


Strudelteigteilchen

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Erstens: Ich bewerte nicht - ich sage, wie es (meistens) sein wird und was Dir jede Statistik bestätigen wird. Was man bedauerlich finden, aber nicht ändern kann. Was ich NICHT bewerte sind die Motive einer einzelnen Person. Zweitens: Es geht nicht um die Bewertung, sondern um die Beurteilung. Was man deutlich daran erkennt, daß ich auch eine "Freigabe" des BV durch die Foren-BV-Polizei in meinem o.g. Beispiel unangemessen fand. Der Arzt stellt ein BV aus, oder eben nicht. Dazu prüft er mehr, als Ihr hier jemals prüfen könnt. Und in diesem Posting war die Frage doch bloß, ob das auch der Hausarzt könnte. Was er kann. Überlaßt es doch ihm, der AP gegebenenfalls zu sagen, daß er die Begründung nicht ausreichend findet. Nochmal die Frage, die mir nicht beantwortet wurde: Traut Ihr dem Arzt nicht zu, daß er den individuellen Fall angemessen prüft? Und das Dreamdingens haut mir grad noch ein Negativbeispiel rein. Gefällt Euch das besser?


Felica

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Dann bitte sag mir was an meiner Antwort falsch war oder wo ich behauptet habe das ein BV hier nicht geht. Ich habe nur im Gegensatz zu dir drauf hingewiesen das AG wie auch KK das Recht haben ein mögliches BV selbst wenn ein Arzt es ausstellt anzweifeln können. Schien dir auch nicht zu passen.


MeineKleineMaus

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Puh, stellte nur zwei kurze Fragen und es wird heiß diskutiert... ihr braucht nicht zu beurteilen ob mir ein BV zusteht oder nicht. Gesundheitlich steckt bei mir weitaus mehr dahinter. Ich fragte nicht nach medizinischer Beurteilung, sondern wollte die Rechtslage wissen. Zwei Fragen, kurzes ja oder nein wäre ausreichend. Nur mal so, ich liebe meine Arbeit, gehe gerne hin, seit 20 Jahren. Ich will weder krank sein noch ein BV, es wäre der letzte Ausweg. Keiner von euch kennt die Details und sollte das beurteilen. Auf die Idee des BV bin nicht ich gekommen, sondern meine Krankenkasse, darauf hin fragte ich meine Ärztin und dann hier. Die Kasse kennt die Diagnosen und sagt ganz klar das sind Gründe für ein BV. Meine Ärztin stellt nur keines aus, bei kaum einer der Patientinnen. Gratuliere denen die keine Probleme haben und alles glatt läuft, dass wünsche ich euch auch weiterhin, aber urteilt nicht über andere die ihr nicht kennt. Ehrliches danke an die, die mir eine ordentliche, sachliche Info gegeben haben. Denke die Diskusion hat sich erledigt, vielleicht antwortet Frau Bader noch auf meine beiden Fragen, allen ein schönes entspanntes Wochenende.


Mitglied inaktiv

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Wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt, hat der Arzt eine AU auszustellen. Deinen Schilderungen zufolge trifft das wohl zu. Pathologischer Schwangerschaftsverlauf, Erkrankungen die unabhängig von der beruflichen Tätigkeit Beschwerden verursachen, Arbeitsunfähigkeit führen zu einer AU. Schwangerschaftbedingte Beschwerden ohne Krankheitswert, die sich erwartungsgemäß bei Fortdauer der Beschäftigung verschlechtern würden, können zu einem BV führen. Die Entscheidung darüber, ob und welches Attest ein Arzt ausstellt, liegt alleine in seinem Ermessen. Ob eine AU bei der Bemessung des Elterngelds ausgeklammert werden kann, hängt davon ab, ob die Diagnose eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung darstellt.


mellomania

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die kk kennt alle hintergründe? ode wie verstehe ich das? die rufen dich an und sagen he! lass dir doch ein bv ausstellen? ich blick da grad nicht durch. alles was du schreibst sind indikatoren für eine au. und weil deine gyn da kein bv draus macht, erwähnst du das mobbing......


Meyla

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Rechtfertige dich hier nicht weiter. Die BV Polizei hier hat selten besseres zu tun, als Situationen zu bewerten, die überhaupt nicht erfragt wurden. Nimms also nicht persönlich. Feine Frage würde ja auch dschlixh beantwortet..... lies nur Frau Bader Antwort nachher noch durch und gut. Die steht eh ganz oben in den Beiträgen, musst du also nicht mal für weiter blättern. Alles gute!


Soie

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https://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/Beschaeftigungsverbot-vom-Hausarzt_502214.htm


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