Wunschbaby2018
Guten Tag, wenn der Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot wegen Mobbing am Arbeitsplatz gewähren würde, steht dann auf der ärztlichen Bescheinigung zum Beschäftigungsverbot nur der Zeitraum des Beschäftigungsverbotes, oder steht auch drauf "wegen Mobbing am Arbeitsplatz"? Vielen Dank im Voraus. Beste Grüße
Hallo, grundsätzlich hat der Arbeitgeber, anders als bei einer Krankschreibung, hier das Recht, den Grund für das Beschäftigungsverbot, welches der Arzt ausstellen möchte, zu erfahren. Dies, damit er die Möglichkeit hat, das Problem zu beseitigen. Ich halte jedoch ein individuelles Beschäftigungsverbot wegen Mobbing für zulässig, da es zu einer besonderen Stresssituation der Mutter führen kann. Liebe Grüße NB
mellomania
hö? das betrifft doch den arbeitsplatz. wie soll der arzt die verhälntnisse am arbeitsplatz beurteilen können? in wiefern soll mobbing ein grund sein? da würde ich mal schnell mit dem AG reden. DER muss das abstellen. der arzt hat da doch gar nix mit zu tun...
Mitglied inaktiv
Hierfür darf kein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. Alleinfalls wäre eine AU wegen psychischer Belastung ggf. möglich. Ein BV, dass im Zusammenhang mit auf der liegenden Ursachen Arbeit steht, MUSS immer der Arbeitgeber ausstellen und nicht der Arzt. Mobbing ist darüber hinaus ÜBERHAUPT kein Grund für ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft.
mellomania
der AG muss die möglichkeit haben, das abzustellen. er kann und muss dir einen andren arbeitsplatz zuweisen. mobbing ist schnell gesagt. was pasiert auf der arbeit? war es vorher schon? ist es erst mit der bekanntgabe der schwangerschaft eingetreten? rede mit dem AG. alles andere ist rechtlich NICHT haltbar
Dojii
Ein BV, das ein Arzt aus diesem Grund ausstellt, würde dir (und ihm) sowohl vom Arbeitgeber und auch von der Krankenkasse sehr schnell um die Ohren gehauen, sprich angezweifelt werden, da es nicht rechtmäßig ist.
Felica
Weil es gerade eine Freundin hatte, da hat der Arzt das BV wegen Mobbing erst ausgestellt wie starke körperliche Auswirkungen über längere Zeit da waren. Probeweise war sie eine Zeit auch erst krank geschrieben. Nachdem die Symptome während der Krankschreibung besser wurden und dann innerhalb kurzer zeit wieder auftraten nach dem wie wieder arbeiten war, hat der Arzt ihr dann geglaubt und das BV ausgesprochen. In ihrem Fall aber auch nur deshalb weil das Mobbing vom AG ausging und die Firma auch entsprechend bekannt ist. Bei ihr stand nicht das Mobbing drauf sondern die gesundheitlichen Symptome die völlig schon zur Begründung langten.
Meyla
Mobbing gilt als Grund. Auch wenn es hier mancher nicht gefallen mag. Ist halt aber schwer nachzuweisen.
mellomania
ja, kann als grund gelten. aber der AG muss doch die möglichkeit haben, das abzustellen. umsetzen, mobbende person abmahnen, entfernen, diese umsetzen was auch immer. da sofort ein bv auszustellen ändert ja das übel nicht. und wenn das mobbing schon vorher war, finde ich persönlich es nicht gut, wenn dann ein bv ausgestellt wird. das wäre ein vorteil der schwangeren gegenüber nicht schwangeren gemobbten menschen. denn die müssen da durch oder der AG stellt es ab. die möglichkeit daheim zu bleiben und weiter lohn zu erhalten haben diese nicht.
Wunschbaby2018
@Felicia Und hatte Deine Freundin, die das Beschäftigungsverbot wegen der Mobbing-Folgen bekommen hat, dann Rückenschmerzen oder vorzeitige Wehen bzw. was ist ihr in der Schwangerschaft wegen des Mobbings passiert? Ich finde es daneben, dass in einer Antwort hieß, einer gemobbten Schwangeren schnelle Abhilfe zu verschaffen durch einen Arzt wäre ein Vorteil von schwangeren Gemobbten im Vergleich zu nicht-schwangeren Gemobbten. Solche Bemerkungen sind echt zynisch.
Felica
Rückenschmerzen hätten nicht ausgereicht, normale Schwangerschaftserscheinung. Bei ihr waren es Blutdruckprobleme, Herzrhythmusstörungen und vor allen Angststörung. Angststörung äußerte sich in heftigster Übelkeit und Erbrechen, ihre komplette Speiseröhre war durch das Erbrechen verätzt. Die herz- und Kreislaufprobleme führten des öfteren dazu das sie umkippte, auch verschärft dadurch das sie kaum geschlafen hat vor lauter Angst dem Chef am nächsten Tag wieder begegnen zu müssen. Es war ein klar ersichtlicher Zusammenhang zu erkennen. Wäre es ein Kollege gewesen hätte der AG ja was gegen diesen machen können. bei ihr war es der AG selbst und wie gesagt er war dem Arzt als Choleriker bekannt. trotzdem hat der Arzt es sich nicht leicht gemacht. Einfach zu sagen, der mobbt mich, das wollte er auch nicht so durchgehen lassen.
Meyla
Wenn Ein AG solche Zustände hin nimmt ohne etwas zu Unternehmen und erst aktiv wird wenn es an seine Börse geht.... dann fehlt mir da das Verständnis ihm gegenüber definitiv. Der psychische Zustand einer Mitarbeiterin hätte schon vorher nicht so stark leiden dürfen, warum soll sie sich schwanger darum bemühen erwachsenen Menschen klar zu machen wie unmenschlich so ein Verhalten ist? Die Frage war ob es möglich ist. Die Antwort: ja, es ist möglich. Die Beurteilung ob es das bei ihr ist, steht hier keinem zu. Ob man für oder gegen BV's ist, ist ein persönliches Problem. Denn hier scheinen sich ja viele sehr daran hoch zu kratzen, dass so etwas existiert. Es existiert. Kommt endlich damit klar und beantwortet Fragen mit diesem Inhalt nicht ständig nach persönlichem empfinden. Der interessiert das Gesetz nicht.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit