PennyPönch
Hallo Frau Bader, erst einmal vielen Dank, dass sie sich die Zeit nehmen und meinen Beitrag lesen, als auch hoffentlich beantworten können. Ich bin nun in der 6 Ssw, also noch sehr weit am Anfang und nach einer Fehlgeburt im vergangenen Juni, sowohl einer Thrombose und daraufhin Diagnostizierten Gerinnungserkrankung, hoffe ich sehr das diesmal alles gut geht. Ich Arbeite als Integrationsherferin und bekomme von meinem Arbeitgeber verschiedene Einsätze in Kitas zugeteilt. Seit Ende letzten Jahres bin ich jedoch (gewollt, ich habe einen anderen Einsatz abgelehnt) im Unbezahlten Urlaub, da ich erst wieder ab Mitte Januar einen längerfristigen neuen Einsatz bekomme, bei welchem sich auch meine Arbeitszeit, demzufolge auch mein Gehalt erhöhen wird. Der geänderte Vertrag ist noch nicht fertig und wird mir in den hoffentlich nächsten 6-10 Tagen zugeschickt. Seit dem 2 Januar weiß ich nun, dass ich Schwanger bin. Meine Frauenärztin meinte sofort zu mir, das ich es aufgrund meines Berufs in der Kita unumgänglich dem Arbeitgeber melden muss, damit ich auf jegliche Antikörper getestet werden kann und eventuell ins BV gehen muss. In meinem Arbeitsvertrag ist under Schwangerschaft auch Meldung und mögliches BV Vermerk. Meine Fragen nun : 1.Muss ich meine Ssw jetzt schon melden, obwohl ich bis mitte des Monats im unbezahlten Urlaub bin? 2.Oder kann /soll / müss ich erst den neuen Vertrag abwarten ? 3. Im Fall, dass ich die Ssw erst nach Erhalt des Vertrags melde, dann ein BV bekomme, verdiene ich dann mein Gehalt vor Beginn der Ssw. Aus dem alten Vertrag oder aus dem neuen gültig ab Januar!? 4.0 Was passiert mit der Zeit wo ich unbezahlten Urlaub nahm, im Fall eines BV ? Hinzuzufügen muss ich, dass ich sehr ungern ins BV gehen würde, da ich meinen Job ehrlich gerne ausübe und am liebsten genügend Antikörper haben werde, sodass ich arbeiten darf :) Vielen lieben herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ganz liebe Grüße.
Hallo, wenn ich es richtig verstehe haben Sie einen Vertrag. Der ruht bis zu einem festgelegten Zeitpunkt. Ich verstehe nicht so ganz, was es mit der Änderung auf sich hat. Deshalb kann ich die Fragen nicht so wirklich beantworten. Bitte mit Zusatzinfo neu posten. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Die letzten 10 Beiträge
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag
- Elternzeit noch nachträglich beantragen als Vater