Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich bin jetzt im 4. Monat schwanger und arbeite im Einzelhandel. Da ich schon seit Jahren einen Bandscheibenvorfall habe lebe ich jeden Tag mit Rückenschmerzen und Schmerzmitteln. Jetzt in der Schwangerschaft sind sie noch schlimmer und das Stehen auf der Arbeit ist für mich fast unmöglich den ganzen Tag. Meine Chefin ist mit mir einen Gefahrenbogen durch gegangen und meinte bei dem Punkt ob ich 8 Stunde stehen muss, die Möglichkeit hätte mich ab und zu hin zu setzen oder einen Anlehnstuhl an die Kasse bekomme. Damit wurde diese Frage mit Nein beantwortet. Allerdings gibt es keine Sitzende Tätigkeit bei uns im Laden und der Stuhl ist auch umsonst, da unsere Kassen nicht zum sitzen ausgelegt sind. Somit hab ich null Abwechslung zum Stehen und Sitzen es sei denn ich gönn mir eine Pause, was ich auch nicht den halben Tag machen kann. Eine andere Kollegin hatte diese Frage mit Ja beantwortet und sofort ein BV erhalten. Ich habe genau die selbe Tätigkeit wie sie. Müssen nicht alle gleich behandelt werden, d.h. In meinem Fall auch ein BV?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich habe jetzt nicht ganz verstanden, ob die Schmerzen auf die Schwangerschaft beruhen oder sie sowieso Rückenprobleme haben. Insofern ist es schwer, abzugrenzen, ob eine Krankschreibung oder ein Beschäftigungsverbot das richtige Mittel sind. Wenden Sie sich im Zweifel an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das wird in der Praxis allgemein so gehandhabt, dass eine Stehhilfe in der Kasse aufgestellt wird, und das geht dann auch bei Kassen, die in Stehhöhe installiert sind. Wenn der Arbeitgeber das verweigert, darfst du nach geltendem Recht jederzeit den Sozialraum aufsuchen und eine kleine unbezahlte Zusatzpause im Sitzen oder sogar im Liegen nehmen. Wegen der Stehhilfe/Sitzgelegenheit kannst du die Aufsichtsbehörde/Gewerbeaufsicht um genauere Informationen bitten. Meiner Einschätzung nach können diese Probleme gelöst werden. Der Fall würde höchstens ein BV für jede Tätigkeit über 4 Std täglich rechtfertigen, aber auch nur dann, wenn du gezwungen wärst, die ganze Zeit bewegungsarm in der Stehkasse zu stehen. Ob das zutrifft wäre zu prüfen. Was möglich wäre, dass dein behandelnder Arzt die tägliche Tätigkeit im Stehen oder im Stehen und Gehen auf eine bestimmte Stundenzahl eingrenzt. Dann hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit zu reagieren und kann dir eine schonendere Tätigkeit zuzuweisen. Wenn dir trotzdem die Arbeit körperlich nicht möglich ist, dann gibt es nur die Möglichkeit einer Dauerkrankschreibung, da es sich bei deiner Erkrankung um eine nicht schwangerschaftsbedingte Vorerkrankung handelt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich arbeite auch im Einzelhandel und hatte auch kein BV. Bei mir kommt neben Kassieren noch das Bedienen in der TIEFEN Theke dazu und Dinge wie einräumen, schwere Kisten schleppen (da hieß es dann halt Kollegen sollen das machen) und Umgang, schneiden, verpacken usw von rohem Fleisch. Desinfektion usw mal außen vor gelassen. Im zweifel halt ans Gewerbeamt wenden und die prüfen lassen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall?  Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde vor meiner Schwangerschaft aufgrund von Panik und Depression krank geschrieben. Jetzt bin ich in der 11. SSW. Allein der Gedanke daran, dass ich wieder arbeiten muss, verursacht bei mir, das es mir psychisch schlechter geht, ich Schlafstörung bekomme, meine Schwangerschaftsübelkeit zunimmt und ich vermehrt Unt ...

Liebe Frau Bader,  Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...