snookie
Hallo Frau Bader, ich weiß seit kurzem dass ich schwanger bin und arbeite in der Krippe. Meine Hausleitung hat mir nahegelegt, mir vom FA ein Beschäftigubgsverbot geben zu lassen, da wir personell sehr eng besetzt sind und ich die Kinder deshalb oft heben muss, es kann nicht ständig jemand kommen der mir das abnimmt. Meine FA sagt, sie kann mir kein BV geben weil ich gegen alles immun bin außer Keuchhusten. Der Betriebsarzt wird mir laut meiner Hausleitung wahrscheinlich auch keines geben, da unser Träger es so sieht, dass es personell schon möglich ist mich entsprechend zu entlasten, das hat aber mit der Realität nichts zu tun. Was kann ich tun, um doch ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, ich sehe auch keinen Grund, warum Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten sollten. Das Heben wird doch vermeidbar sein, zumal Sie ja sicher nicht allein in der Gruppe sind. Bei uns im Kindergarten in der Nestgruppe werden die Kinder auch nicht hochgehoben, es gibt sogar eine kleine Leiter zum Wickeltisch. Wenn Sie nicht sicher sind, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Gegen alle relevanten Kinderkrankheiten immun, dann solltest du dort auch weiterarbeiten. Bei Keuchhusten wirst du vorübergehend freigestellt, wenn die Krankheit an der Einrichtung ausbricht. Der FA hat richtig gehandelt, es gibt keinen medizinischen Grund für eine Freistellung. Wegen der Heben/Tragen Problematik sollte der AG eine Lösung finden, wie man das Heben und Tragen erleichtern kann. Das ist nicht die Aufgabe eines FA. Meiner Meinung nach rechtfertigt das keine Freistellung. Wende dich mit der Fragestellung an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz
snookie
Ich will nicht unbedingt ein Beschäftigungsverbot. Mich hat jetzt nur eine Kollegin angesprochen, die selbst in der gleichen Situation war. Sie ist auch gegen alles immun, hat aber trotzdem ein BV durchgesetzt. Sie meinte, ich wäre leichtsinnig, wenn ich bei der Situation in unserem Haus weiterarbeiten würde. Das hat mich jetzt sehr verunsichert.
Mitglied inaktiv
Die Vorgaben der Behörden im Mutterschutz sind so streng, dass bei normalem Schwangerschaftsverlauf keine Gefährdung mehr für Mutter und/oder Kind besteht. Es ist keinesfalls leichtsinnig, wenn man bei Vorliegen aller Immunitäten gegen relevante Kinderkrankheiten im KiGa/Kita weiterarbeitet. Schweres Heben über 10 kg ist zu vermeiden. Dafür hat der AG eine praktikable Lösung zu finden. Wenn du die Lösung für nicht praktikabel findest, musst du das mit dem AG klären. Bei Unstimmigkeiten steht die Aufsichtsbehörde unterstützend und beratend zur Verfügung. Ich finde es eher leichtsinnig von dieser Kollegin, die aus welchen Gründen auch immer, für sich ein BV durchgesetzt hat, und dir jetzt irrationale Ängste einredet. Es gibt immer überängstliche oder auch sehr fordernde Menschen, die für sich Vorteile verschaffen, die ihnen eigentlich nicht zustehen.
Mitglied inaktiv
Geht es nur um das Heben eines Kleinkindes was ab und zu im Notfall nötig sein könnte? Nicht falsch verstehen, aber was machen Mütter die bereits ein Kleinkind haben und dann wieder schwanger werden? Die müssen evtl das eigene Kind mehrmals täglich noch heben. Und so ein 1jähriger kann da locker über 10kg bringen. Keine Frage, wenn Du täglich mehrmals Kinder heben musst, dann MUSS der AG eine Lösung finden. Das kann nicht dein Problem sein. Wenn er das nicht kann, dann muss er das BV aussprechen, nicht der Arzt. Der war da eh der falsche Ansprechpartner. Wenn Du mal im absoluten Notfall heben muss, dann ist es absolut unwahrscheinlich das Du deshalb Deinem Kind schädigen würdest. Da würde ich dann persönlich abwägen ob ich es mache oder nicht - je nachdem wie ich mich fühle und wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist. Notfalls muss dann eben die Leitung mal anpacken wenn sonst niemand da ist. oder Du rufst beim Betriebsarzt an der soll man eben rüberkommen. Dann kann der halt mal selbst sehen wie das ist und ob da nicht in Zukunft mal geschaut werden sollte *zwinker*.
Sternschnuppe 84
Ich hab bis zum Beginn des Mutterschutz in der Krippe gearbeitet. Ohne einen Tag zu fehlen. Phasenweise alleine mit 10 Kleinkindern. Wer laufen kann wird nicht gehobenen. Zum trösten usw habe ich mich eben auf den Boden gesetzt und das Kind dann auf den Arm genommen. Am wickeltisch müssen Stufen sein sodass die Kinder selbst hochsteigen können. Wer noch nicht laufen kann wiegt auch noch keine Tonnen sodass da ein kurzes hochnehmen überhaupt kein Problem ist. War überhaupt kein Problem, hat wunderbar funktioniert. Die Situation ist absolut kein Grund für ein bv. Alles liebe
Ähnliche Fragen
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen