Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich weiß seit kurzem dass ich schwanger bin und arbeite in der Krippe. Meine Hausleitung hat mir nahegelegt, mir vom FA ein Beschäftigubgsverbot geben zu lassen, da wir personell sehr eng besetzt sind und ich die Kinder deshalb oft heben muss, es kann nicht ständig jemand kommen der mir das abnimmt. Meine FA sagt, sie kann mir kein BV geben weil ich gegen alles immun bin außer Keuchhusten. Der Betriebsarzt wird mir laut meiner Hausleitung wahrscheinlich auch keines geben, da unser Träger es so sieht, dass es personell schon möglich ist mich entsprechend zu entlasten, das hat aber mit der Realität nichts zu tun. Was kann ich tun, um doch ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

von snookie am 31.08.2016, 07:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, ich sehe auch keinen Grund, warum Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten sollten. Das Heben wird doch vermeidbar sein, zumal Sie ja sicher nicht allein in der Gruppe sind. Bei uns im Kindergarten in der Nestgruppe werden die Kinder auch nicht hochgehoben, es gibt sogar eine kleine Leiter zum Wickeltisch. Wenn Sie nicht sicher sind, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.09.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Gegen alle relevanten Kinderkrankheiten immun, dann solltest du dort auch weiterarbeiten. Bei Keuchhusten wirst du vorübergehend freigestellt, wenn die Krankheit an der Einrichtung ausbricht. Der FA hat richtig gehandelt, es gibt keinen medizinischen Grund für eine Freistellung. Wegen der Heben/Tragen Problematik sollte der AG eine Lösung finden, wie man das Heben und Tragen erleichtern kann. Das ist nicht die Aufgabe eines FA. Meiner Meinung nach rechtfertigt das keine Freistellung. Wende dich mit der Fragestellung an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz

Mitglied inaktiv - 31.08.2016, 09:28



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich will nicht unbedingt ein Beschäftigungsverbot. Mich hat jetzt nur eine Kollegin angesprochen, die selbst in der gleichen Situation war. Sie ist auch gegen alles immun, hat aber trotzdem ein BV durchgesetzt. Sie meinte, ich wäre leichtsinnig, wenn ich bei der Situation in unserem Haus weiterarbeiten würde. Das hat mich jetzt sehr verunsichert.

von snookie am 31.08.2016, 09:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Die Vorgaben der Behörden im Mutterschutz sind so streng, dass bei normalem Schwangerschaftsverlauf keine Gefährdung mehr für Mutter und/oder Kind besteht. Es ist keinesfalls leichtsinnig, wenn man bei Vorliegen aller Immunitäten gegen relevante Kinderkrankheiten im KiGa/Kita weiterarbeitet. Schweres Heben über 10 kg ist zu vermeiden. Dafür hat der AG eine praktikable Lösung zu finden. Wenn du die Lösung für nicht praktikabel findest, musst du das mit dem AG klären. Bei Unstimmigkeiten steht die Aufsichtsbehörde unterstützend und beratend zur Verfügung. Ich finde es eher leichtsinnig von dieser Kollegin, die aus welchen Gründen auch immer, für sich ein BV durchgesetzt hat, und dir jetzt irrationale Ängste einredet. Es gibt immer überängstliche oder auch sehr fordernde Menschen, die für sich Vorteile verschaffen, die ihnen eigentlich nicht zustehen.

Mitglied inaktiv - 31.08.2016, 11:24



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Geht es nur um das Heben eines Kleinkindes was ab und zu im Notfall nötig sein könnte? Nicht falsch verstehen, aber was machen Mütter die bereits ein Kleinkind haben und dann wieder schwanger werden? Die müssen evtl das eigene Kind mehrmals täglich noch heben. Und so ein 1jähriger kann da locker über 10kg bringen. Keine Frage, wenn Du täglich mehrmals Kinder heben musst, dann MUSS der AG eine Lösung finden. Das kann nicht dein Problem sein. Wenn er das nicht kann, dann muss er das BV aussprechen, nicht der Arzt. Der war da eh der falsche Ansprechpartner. Wenn Du mal im absoluten Notfall heben muss, dann ist es absolut unwahrscheinlich das Du deshalb Deinem Kind schädigen würdest. Da würde ich dann persönlich abwägen ob ich es mache oder nicht - je nachdem wie ich mich fühle und wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist. Notfalls muss dann eben die Leitung mal anpacken wenn sonst niemand da ist. oder Du rufst beim Betriebsarzt an der soll man eben rüberkommen. Dann kann der halt mal selbst sehen wie das ist und ob da nicht in Zukunft mal geschaut werden sollte *zwinker*.

Mitglied inaktiv - 31.08.2016, 11:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich hab bis zum Beginn des Mutterschutz in der Krippe gearbeitet. Ohne einen Tag zu fehlen. Phasenweise alleine mit 10 Kleinkindern. Wer laufen kann wird nicht gehobenen. Zum trösten usw habe ich mich eben auf den Boden gesetzt und das Kind dann auf den Arm genommen. Am wickeltisch müssen Stufen sein sodass die Kinder selbst hochsteigen können. Wer noch nicht laufen kann wiegt auch noch keine Tonnen sodass da ein kurzes hochnehmen überhaupt kein Problem ist. War überhaupt kein Problem, hat wunderbar funktioniert. Die Situation ist absolut kein Grund für ein bv. Alles liebe

von Sternschnuppe 84 am 31.08.2016, 12:12



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