snookie
Hallo Frau Bader, ich weiß seit kurzem dass ich schwanger bin und arbeite in der Krippe. Meine Hausleitung hat mir nahegelegt, mir vom FA ein Beschäftigubgsverbot geben zu lassen, da wir personell sehr eng besetzt sind und ich die Kinder deshalb oft heben muss, es kann nicht ständig jemand kommen der mir das abnimmt. Meine FA sagt, sie kann mir kein BV geben weil ich gegen alles immun bin außer Keuchhusten. Der Betriebsarzt wird mir laut meiner Hausleitung wahrscheinlich auch keines geben, da unser Träger es so sieht, dass es personell schon möglich ist mich entsprechend zu entlasten, das hat aber mit der Realität nichts zu tun. Was kann ich tun, um doch ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, ich sehe auch keinen Grund, warum Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten sollten. Das Heben wird doch vermeidbar sein, zumal Sie ja sicher nicht allein in der Gruppe sind. Bei uns im Kindergarten in der Nestgruppe werden die Kinder auch nicht hochgehoben, es gibt sogar eine kleine Leiter zum Wickeltisch. Wenn Sie nicht sicher sind, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Gegen alle relevanten Kinderkrankheiten immun, dann solltest du dort auch weiterarbeiten. Bei Keuchhusten wirst du vorübergehend freigestellt, wenn die Krankheit an der Einrichtung ausbricht. Der FA hat richtig gehandelt, es gibt keinen medizinischen Grund für eine Freistellung. Wegen der Heben/Tragen Problematik sollte der AG eine Lösung finden, wie man das Heben und Tragen erleichtern kann. Das ist nicht die Aufgabe eines FA. Meiner Meinung nach rechtfertigt das keine Freistellung. Wende dich mit der Fragestellung an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz
snookie
Ich will nicht unbedingt ein Beschäftigungsverbot. Mich hat jetzt nur eine Kollegin angesprochen, die selbst in der gleichen Situation war. Sie ist auch gegen alles immun, hat aber trotzdem ein BV durchgesetzt. Sie meinte, ich wäre leichtsinnig, wenn ich bei der Situation in unserem Haus weiterarbeiten würde. Das hat mich jetzt sehr verunsichert.
Mitglied inaktiv
Die Vorgaben der Behörden im Mutterschutz sind so streng, dass bei normalem Schwangerschaftsverlauf keine Gefährdung mehr für Mutter und/oder Kind besteht. Es ist keinesfalls leichtsinnig, wenn man bei Vorliegen aller Immunitäten gegen relevante Kinderkrankheiten im KiGa/Kita weiterarbeitet. Schweres Heben über 10 kg ist zu vermeiden. Dafür hat der AG eine praktikable Lösung zu finden. Wenn du die Lösung für nicht praktikabel findest, musst du das mit dem AG klären. Bei Unstimmigkeiten steht die Aufsichtsbehörde unterstützend und beratend zur Verfügung. Ich finde es eher leichtsinnig von dieser Kollegin, die aus welchen Gründen auch immer, für sich ein BV durchgesetzt hat, und dir jetzt irrationale Ängste einredet. Es gibt immer überängstliche oder auch sehr fordernde Menschen, die für sich Vorteile verschaffen, die ihnen eigentlich nicht zustehen.
Mitglied inaktiv
Geht es nur um das Heben eines Kleinkindes was ab und zu im Notfall nötig sein könnte? Nicht falsch verstehen, aber was machen Mütter die bereits ein Kleinkind haben und dann wieder schwanger werden? Die müssen evtl das eigene Kind mehrmals täglich noch heben. Und so ein 1jähriger kann da locker über 10kg bringen. Keine Frage, wenn Du täglich mehrmals Kinder heben musst, dann MUSS der AG eine Lösung finden. Das kann nicht dein Problem sein. Wenn er das nicht kann, dann muss er das BV aussprechen, nicht der Arzt. Der war da eh der falsche Ansprechpartner. Wenn Du mal im absoluten Notfall heben muss, dann ist es absolut unwahrscheinlich das Du deshalb Deinem Kind schädigen würdest. Da würde ich dann persönlich abwägen ob ich es mache oder nicht - je nachdem wie ich mich fühle und wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist. Notfalls muss dann eben die Leitung mal anpacken wenn sonst niemand da ist. oder Du rufst beim Betriebsarzt an der soll man eben rüberkommen. Dann kann der halt mal selbst sehen wie das ist und ob da nicht in Zukunft mal geschaut werden sollte *zwinker*.
Sternschnuppe 84
Ich hab bis zum Beginn des Mutterschutz in der Krippe gearbeitet. Ohne einen Tag zu fehlen. Phasenweise alleine mit 10 Kleinkindern. Wer laufen kann wird nicht gehobenen. Zum trösten usw habe ich mich eben auf den Boden gesetzt und das Kind dann auf den Arm genommen. Am wickeltisch müssen Stufen sein sodass die Kinder selbst hochsteigen können. Wer noch nicht laufen kann wiegt auch noch keine Tonnen sodass da ein kurzes hochnehmen überhaupt kein Problem ist. War überhaupt kein Problem, hat wunderbar funktioniert. Die Situation ist absolut kein Grund für ein bv. Alles liebe
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung