Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot ?

Frage: Beschäftigungsverbot ?

luckymom

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Hallo Frau Bader , Ich muss nochmal doof fragen : In meinem vorherigen Frage wurde nun geklärt , dass das Gehalt aus den letzten drei Monaten vor ss Beginn berechnet wird.nun zu meinen Fall: Ich war heute beim Fa Arzt u dort hat man natürlich noch nichts sehen können 4+2 ssw und er hat mir dazu geraten noch nichts zu sagen u die Woche vorm Urlaub noch arbeiten zu gehen u dann nach den drei Wochen alles bekannt zu geben. Es wurde heute nun schon die ss festgestellt und ich frage mich ob bei der Berechnung dieses Datum zugrunde gelegt wird ? Viele Grüße, luckymom


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, durch die spätere Bekanntgabe ändert sich ja nicht der Beginn der Schwangerschaft. Liebe Grüße NB


malini

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Ich habs dir beim letzten Mal schon erklärt: die Schwangerschaft beginnt "offiziell" am ersten Tag der letzten Periode. Das heißt, bei dir im Juni. Auch wenn du sie erst nach deinem Urlaub bekannt gibst.


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