Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Naddel20

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Hallo, Ich bin zum 2. mal Schwanger und befinde mich aber noch bis zum 20.9. in Elternzeit. Ich soll ein beschäftigungsverbot bekommen, Arbeite bei meinem AG seid dem 1.3.16 schon wieder auf 400€ Basis & habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Können Sie mir sagen, Bekomme ich im BV weiter Geld & wenn wie viel ? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bkeommen in einem BV das, was Sie ohne BV verdienen würden. Also erst die 400 € und ab dem Ende der EZ den LOhn, den Sie sonst bekämen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das was Du jeweils auch verdienen würdest. Also bis 20.09. 450€ und danach nach altem Vertrag.


Naddel20

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Danke :) Also kann mein Chef nicht sagen er zahlt ab September nicht das volle Gehalt ? Hat die Arbeit in Elternzeit nichts mit dem regulären Vertrag zu tun ? Also es wurde schriftlich nichts geändert & auch nicht drüber gesprochen wie ich wenn ab September wieder arbeiten würde.


Sternenschnuppe

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Die Elternzeit endet und dadurch wird der ursprüngliche Vertrag aktiv. Automatisch. Also gibt es auch dieses Gehalt dann.


Naddel20

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Vielen Dank ;) Noch eines ;) Ich habe nur einen personalbogen ausfüllen müssen, der hat auch keine Auswirkungen auf meinen vetrag? Also es wurde keine "Vertrags Änderung" vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen


Naddel20

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Vielen Dank ;) Noch eines ;) Ich habe nur einen personalbogen ausfüllen müssen, der hat auch keine Auswirkungen auf meinen vetrag? Also es wurde keine "Vertrags Änderung" vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen


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