Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

St123.

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Eventuell können Sie hierbei mir einen Tipp geben. Ich bin psychisch und körperlich fertig. D.h. meine Karriere, Arbeit usw. interessiert mich nicht mehr. Vor ca. 3 Jahren hat mein gesundes Kind während der Geburt keine Luft mehr gekriegt, Not Kaiserschnitt, allerdings ein Tag später gestorben. Vor ein paar Monate hatte ich zweimal frühen Abgang. Jetzt bin ich schwanger, im zweiten Monat, ich habe natürlich alle Ängste, die es gibt... Weiterhin habe ich Rückenschmerzen nach langem sitzen... Meine Frauenarzt meinte sie kann mir erst nach 20 ssw eventuell ein beschäftigungsvervobot austellen, mein Hausarzt meinte,er kann keinen beschäftigungsverbot ausstellen, auch mein Orthopäde hat mich an meinem Hausarzt verwiesen...weil die schmerzen irgendwelche Blockaden sind, die mit Schmerzmittel oder gym eventuell behandelt werden können.. Meine Frauenärztin hat mich an Betriebsarzt verwiesen.mein Chef Meinte ich soll mir doch ein beschäftigungsverbot vom Frauenarzt geben lassen, denn er weiß dass ich ein emotionaler Mensch bin und es soll alles gut laufen... Ich bin verwirrt, ich weiß nicht wer mir helfen kann.ich habe einen Büro Job, ziemlich viel Stress auf der Arbeit...ich habe angst auf der Arbeit überhaupt eine Email zu öffnen ...meine Kollegen halten mich sowieso für einen Wrack und mittlerweile zu nichts fähig... Eigentlich will ich nur für mein Kind da sein, und alle Risiken ausschließen, wobei ich 38 Jahre alt bin und wirklich angst habe, dass es wieder schief läuft... Was schlagen sie mir vor ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, was Sie durchmachen mussten, tut mir sehr leid. Gleichwohl wird dann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wenn es ein Problem auf der Arbeit gibt. Bei ihnen liegt es doch nicht an der Arbeit, so dass nur eine Krankschreibung in Betracht kommt. Liebe Grüße NB


chrissicat

Beitrag melden

Hallo du, es tut mir echt leid, dass es dir so schlecht geht! Fühl dich gedrückt! Aber ehrlich gesagt klingt das für mich alles nicht nach Beschäftigungsverbot sondern eher nach einer Krankschreibung.


St123.

Beitrag melden

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten... Dachte aufgrund emotionaler Stress und dass ich nicht länger als eine Stunde sitzen kann, ist ein BV in Ordnung und der Betriebsarzt wäre einverstanden......aber OK, wenn sie sagen, das geht nicht...brauche ich gar nicht den Betriebsarzt aufzusuchen.. Vielen Dank nochmals.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es ist nicht die Zuständigkeit des Betriebsarztes, individuelle Beschäftigungsverbote auszustellen, sondern des behandelnden Hausarztes (weil psychisch bedingt). Eine Stunde sitzen ist so normal und harmlos dass man da schon von Arbeitsunfähigkeit ausgehen muss, wenn das nicht mal geht. Daher wird der Hausarzt in diesem Fall eher eine Krankschreibung machen müsssen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...